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Donnerstag, 02.09.2010

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» Hartz IV: Kommunen müssen Mietern sämtliche Kosten ihrer Wohnung bei der Miete erstatten

VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

(Verbandspresse, 27.09.2005 15:25)

(Hamburg) - Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Mannheim (Urteil vom 3. Mai 2005, Az. S 9 AS 507/05) muss eine Kommune einem Mieter im Rahmen von Arbeitslosengeld II die tatsächlichen Aufwendungen seiner Wohnung erstatten. Erstmalig hat damit ein Gericht in Deutschland festgestellt, dass ein Mieter nicht nur Anspruch auf die Regelleistungen, sondern auch auf die Erstattung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft, Heizung, Kaltwasser und Warmwasser – also auch auf die Nebenkosten – hat. Dieses war bislang ein Streitpunkt unter den Beteiligten.

Die Regelleistung umfasst nach dem Gesetz die Bereiche Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarf des täglichen Lebens, Beziehung zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben. Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für eine Wohnung, z.B. Heizung, Strom, Kaltwasser und Warmwasser zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet werden müssen. Heizung, Wasser und Strom gehören in Deutschland zum sozialen Mindeststandard, der für die Benutung einer Wohnung erforderlich ist.

VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß:
„Mit diesem Urteil schafft das Gericht Klarheit. Bislang weigerten sich viele Kommunen und Arbeitsgemeinschaften, die Kosten für Warmwasser und Strom in vollem Umfang zu übernehmen. Mieter und Vermieter haben jetzt Klarheit. Die Kommunen und Arbeitsgemeinschaften haben sämtliche Kosten, die einem Mieter in Zusammenhang mit seiner Miete und den Nebenkosten entstehen im Rahmen von Hartz IV zu erstatten.“

Das Sozialgericht Mannheim hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen die Berufung ausdrücklich zugelassen. Inzwischen wurde gegen dieses Urteil Berufung zum Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart eingelegt.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 323 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Jährlich investieren sie über 1 Milliarde Euro in den Wohnungsbau, um ihren Mietern attraktiven Wohnraum zu bieten. In ihren 750.000 Wohnungen leben rund 1,6 Millionen Menschen. Die VNW-Mitgliedsunternehmen sind somit die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in Norddeutschland.

Quelle/Kontaktadresse:
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg
Telefon: 040/520110, Telefax: 040/52011201

eMail:   info@vnm.de
Internet: http://www.vnw.de

(dvf)

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