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Donnerstag, 02.09.2010

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» „Führerscheintourismus“ gefährdet Verkehrssicherheit / ADAC kritisiert EuGH-Urteil / Club fordert Rücknahme von illegal erworbenen Führerscheinen

Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)

(Verbandspresse, 30.05.2006 14:29)

(München) - Der ADAC kritisiert den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach EU-Führerscheine auch dann uneingeschränkt anerkannt werden müssen, wenn hierzulande wegen Eignungszweifeln eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich wäre. Nach der am Montag, 29. Mai 2006, veröffentlichten Entscheidung dürfen deutsche Behörden vom Inhaber eines in einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins nicht verlangen, dass er die selben Bedingungen erfüllt, die im Heimatland an eine Wiedererteilung geknüpft sind. Nach Ansicht des Automobilclubs führt diese Entscheidung zu nicht hinnehmbaren Sicherheitsrisiken auf deutschen Straßen.

Wer in Deutschland wegen Alkohol- oder Drogenproblemen als ungeeignet zum Fahren gilt, kann nach Ablauf der Sperrfrist in Nachbarländern eine neue Fahrerlaubnis erwerben und damit wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Die in diesen Fällen bisher übliche MPU durch deutsche Fahrerlaubnisbehörden hat der EuGH für unzulässig erklärt.

Seit einer früheren Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2004 haben mehrere tausend Autofahrer, die in Deutschland ihre Fahrberechtigung verloren hatten, den Führerschein in europäischen Nachbarländern neu erworben. Dabei hatten sie häufig gegen die Wohnsitzerfordernis verstoßen, wonach der Führerscheinanwärter mindestens 185 Tage im betreffenden Land wohnen muss. Nach dem jetzt gefällten Urteil kann der Inhaber des EU-Führerscheins sogar die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis verlangen.

Der ADAC fordert effektive Maßnahmen gegen diesen „Führerscheintourismus“. Angesichts der hohen Zahl der bereits erteilten EU-Fahrerlaub-nisse und des nun zu erwartenden „Booms“ muss der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten kurzfristig verbessert werden. Wird im Heimatstaat des Autofahrers festgestellt, dass der Führerschein unter Verletzung des Wohnerfordernisses erworben wurde, muss beim Ausstellerstaat die Rücknahme der Fahrberechtigung erwirkt werden. Andernfalls muss ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Ausstellerstaat bei der Europäischen Kommission eingeleitet werden, um dem Missbrauch europäischer Freiheiten wirkungsvoll entgegenzutreten. Vor allem darf nicht gewartet werden, bis die für 2012 geplanten Maßnahmen einer neuen Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden.

Quelle/Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Pressestelle
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: (089) 76760, Telefax: (089) 76762500

eMail:   adac@adac.de
Internet: http://www.adac.de/

(dvf, tr)

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