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Donnerstag, 02.09.2010

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» Bundessteuerberaterkammer: Der Mittelstand braucht keine internationale Bilanzierung

Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

(Verbandspresse, 09.10.2007 11:37)

(Berlin) - Der Mittelstand in Deutschland hat keinen Bedarf an global vergleichbaren Abschlüssen. Das hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) in einer kritischen Stellungnahme zur Einführung eines internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) für kleine und mittlere Unternehmen an das International Accounting Standards Board (IASB) deutlich gemacht. Anlass ist der vom IASB vorgelegte Entwurf eines „IFRS für KMU“.

Der deutsche handelsrechtliche Jahresabschluss erfüllt die Funktionen der Kapitalerhaltung, der Ausschüttungsbemessung sowie des Gläubigerschutzes und ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Er geht damit weit über die Vermittlung von Informationen für potenzielle Investoren hinaus. Der IFRS-Abschluss ist hingegen als Mehrzweckbilanz nicht geeignet, da er diese Funktionen nicht erfüllt. Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Einheitsbilanz gerade auch unter Kostengesichtspunkten vorteilhaft. Wenn eine weitere Bilanz nach internationalen Vorschriften erstellt werden müsste, stiege die Belastung der Unternehmen unverhältnismäßig, ohne erkennbare Vorteile zu bringen. So wird beispielsweise für die Bankfinanzierung auch künftig kein IFRS-Abschluss erforderlich sein, da die von den Banken eingesetzten Rating-Programme sowohl IFRS- als auch handelsrechtliche Bilanzen verarbeiten können.

Aus Sicht der BStBK kann ein nach einem modernisierten Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellter Jahresabschluss die für den Mittelstand notwendigen Funktionen besser erfüllen als ein IFRS-Jahresabschluss. Vorschläge zur HGB-Modernisierung hatte die BStBK bereits Ende 2004 vorgelegt.

Zum Thema „IFRS für KMU – Konsequenzen für die nationalen Bilanzierungsregelungen“ veranstaltet die BStBK heute in Berlin eine Expertendiskussion im Rahmen ihres Forums Bilanzsteuerrecht. Nähere Informationen sind bei der BStBK-Presseabteilung erhältlich.

Die Stellungnahme zum Entwurf „IFRS für KMU“ ist unter www.bstbk.de, Rubrik „Presse“, abrufbar.

Quelle/Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

eMail:   presse@bstbk.de
Internet: http://www.bstbk.de

(dvf, tr)

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