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Donnerstag, 02.09.2010

[ Mitteilung ]

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» Häusliches Arbeitszimmer - Rote Karte für den Gesetzgeber

Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

(Verbandspresse, 29.07.2010 16:57)

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvL 13/09) zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Demnach erklärt das Gericht die ab 2007 geltende rigide Einschränkung des steuerlichen Abzugs für grundgesetzwidrig, wonach das Arbeitszimmer nur dann berücksichtigt werden kann, wenn es den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" des Steuerpflichtigen bildet.

"Mit dieser Entscheidung hat das Gericht dieses faktische Abzugsverbot des häuslichen Arbeitszimmers wieder aufgehoben", erläutert DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald. Bis einschließlich 2006 konnten nämlich Berufstätige die Aufwendungen für die eigenen Räumlichkeiten - sachgerecht - auch dann geltend machen, wenn etwa dem Lehrer in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Mit der weiteren Einschränkung ab 2007 hat der Gesetzgeber nun die verfassungsrechtlichen Grenzen der Typisierung und Missbrauchsbekämpfung deutlich überschritten.

Der DStV zeigt sich zudem erfreut über den Entschluss der Karlsruher Richter, die Neuregelung rückwirkend - wie zuletzt bei der Pendlerpauschale - für verfassungswidrig zu erklären. Damit wird der Legislative klar aufgezeigt, dass sie einen Verfassungsverstoß nicht billigend in Kauf nehmen kann, in der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde den Gesetzgeber nur für die Zukunft zu einer Neuregelung verpflichten. "Dies ist ein guter Tag für den Rechtsstaat", betont Seewald.

Profitieren von der Entscheidung können diejenigen Steuerpflichtigen, die ihre Steuerbescheide ab 2007 bis dato "offen" gehalten, das heißt mit Einsprüchen angefochten haben. Das Gleiche gilt für Steuerbescheide, deren Festsetzung in Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer "vorläufig" vorgenommen wurde. Der DStV fordert die Finanzverwaltung nunmehr auf, die Öffentlichkeit zeitnah über die Einzelheiten der Abwicklung der Steuerfälle zu informieren, um Rechtssicherheit herzustellen.

Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 27876-2, Telefax: (030) 278767-99

eMail:   dstv.berlin@dstv.de
Internet: http://www.dstv.de

(dvf, el)

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