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Freitag, 16.05.2008

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» Öffentliches Verzeichnis bei der EU akkreditierter Berater

Wie die Europäische Kommission mitteilt, hat sie ein öffentliches Verzeichnis der sie beratenden Expertengruppen eingerichtet. Dort wirken aktive Berater an Legislativvorschlägen mit und stehen der Kommission bei der Erstellung und Umsetzung verschiedenster Maßnahmen zur Verfügung. Die Aufgaben der einzelnen Gruppen und die ihnen vorstehenden Dienststellen sind ab sofort in dem öffentlichen Verzeichnis einzusehen.

“Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Licht in die Brüsseler Entscheidungsverfahren zu bringen”, erklärte Kommissionspräsident José Manuel Barroso. „Die Kommission hat den Vorteil, dass sie auf ein breites Spektrum von Beratung und Sachverstand zurückgreifen kann. Da ist es nur recht und billig, dass die Öffentlichkeit besser darüber informiert wird, wer zur Gestaltung der EU-Politik beiträgt. Dieses neue Verzeichnis schafft mehr Offenheit in der Verwaltung und trägt zum allgemeinen Ziel der besseren Rechtsetzung bei.”

Das neue Verzeichnis bietet eine Übersicht über die Gruppen, die die Kommission beraten, und ist eine Folgemaßnahme der Leitlinien der Kommission von 2002 über die Einholung und Nutzung von Expertenwissen. Es enthält grundlegende Informationen über die Aufgaben dieser Gruppen, deren allgemeine Zusammensetzung und die jeweils zuständige Dienststelle in der Kommission. Das Verzeichnis gibt Auskunft über insgesamt rund 1 300 Expertengruppen. Die genaue Zahl kann mit der Zeit schwanken, da einerseits stets neue Gruppen eingerichtet und andererseits bestehende Gruppen nach Beendigung ihrer Aufgabe wieder aufgelöst werden.

Das Verzeichnis unterteilt die Mitglieder dieser Gruppen in allgemeine Kategorien (wie z. B. Wissenschaftler, Hochschullehrer, Praktiker, Wirtschaft oder NGO), kann aber aus Datenschutzgründen keine Informationen über die einzelnen Experten weitergeben. In einigen Fällen enthält es allerdings - unter Beachtung der formellen Datenschutzanforderungen - Links zu Informationen über einzelne Mitglieder bestimmter Gruppen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Auswahl der in eigenem Namen handelnden Mitglieder einer Expertengruppe durch Ausschreibung erfolgt und die Ergebnisse dieser Ausschreibung veröffentlicht wurden.

Nicht berücksichtigt sind die 250 so genannten „Komitologieausschüsse“ die nach den EU-Vorschriften eingerichtet wurden, um der Kommission bei der Anwendung ihrer Durchführungsbefugnisse zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu helfen, sowie die gemischten Gremien, die im Rahmen internationaler Abkommen geschaffen wurden, um deren Durchführung zu überwachen. Mit dem neuen Verzeichnis wird eine Zusage eingelöst, die Präsident Barroso bei seinem Amtsantritt dem Europäischen Parlament gegeben hat. (Quelle: Pressestelle Europäische Kommission, 08. Nov. 2005, tr)

Weiterführende Informationen:

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 24. Januar 2006 17:01

                    

(C) Deutsches Verbände Forum, Bonn, 2008 - www.verbaende.com
in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)

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