Die neue EU-Top-Level-Domain soll sich langfristig als Gegenstück zur internationalen Domainendung .com und zur US-Amerikanischen .us entwickeln und so die Identifikation mit der Europäischen Union anzeigen. Die bisherigen nationalen Domainendungen (beispielsweise .de, .fr, .at) werden ihre Gültigkeit nicht verlieren.
Grundsätzlich können .eu Domains registriert werden, wenn der Antragssteller seinen Geschäftssitz und eine Zweigstelle in einem Land der EU unterhält, eine europäische Organisationen, die in der EU angesiedelt ist, darstellt oder sich als natürliche Person ständig in der EU aufhält.
Wie die Europäische Kommission in der EU Direktive 733/2002 bestimmt hat, wird sich Registratur in drei Phasen unterteilen: die Sunrise Periode 1, Sunrise Periode 2 und die sogenannte "Wir sind Live" Phase. Die Sunrise Period 1 wird gegen Ende 2005 starten und weitgehend öffentlichen Institutionen die Vorab-Registrierung ihrer Einrichtungsnamen als EU-Domains ermöglichen.
In der Sunrise Period 2 können sich Markeninhaber ihre Markennamen als Domains registrieren lassen, was sowohl Firmen- und Verbandsnamen wie auch geschützte Marken und Geschäftsbeziehungen beinhaltet. Um Anspruch auf die Registratur in der Sunrise Period 2 geltend machen zu können, muß der Antragssteller den Nachweis seiner Markenrechte führen. Die EURid wird hierzu entsprechende Dokumente auf Ihrer Webseite veröffentlichen.
Für den Fall, dass EURid oder der von EURid beauftragte "Validation Agent", über den Domainregistratur abgewickelt wird, mehrere Registrierungen für denselben Domainnamen erhalten, wird nach dem first-come-first-served Prinzip verfahren, so daß der erste Antragssteller bevorzugt bedient wird.