Der Deutsche Bundestag stellt die Liste registrierter Verbände (Lobbyliste) ab sofort in einer regelmäßig aktualisierten Fassung im Internet zur Verfügung.
Seit 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.
Maßgabe der Eintragung ist ein Beschluss des Deutsches Bundestages, der bestimmt, dass Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Dachorganisationen nicht eingetragen werden können, da sie im Sinne des Beschlusses der Abgeordneten keine Verbände sind. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen.
Die in der Lobbyliste eingetragenen Verbände sind mit folgenden Informationen erfasst:
- Name und Sitz, 1. Adresse mit Telefon- und Telefax-Nummer, E-Mail- und Internetadresse
- weitere Adresse,
- Vorstand und Geschäftsführung,
- Interessenbereich,
- Mitgliederzahl,
- Anzahl der angeschlossenen Organisationen,
- Verbandsvertreter,
- Anschrift am Sitz von Bundestag und Bundesregierung.
Die amtliche Fassung der Lobbyliste ("Bekanntmachung der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern") wird wie bisher einmal jährlich dem Bundesanzeiger als Beilage beigefügt. (tr, 19. Jan 2005)
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