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» GmbHs sollen attraktiver werden

Freitag, 15. Juni 2007

Im Wettbewerb mit anderen Unternehmensformen soll die GmbH besser aufgestellt und die Gründung attraktiver werden. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

"GmbHs sollen in Zukunft schneller, unbürokratischer und billiger gegründet werden", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Für GmbH-Gründungen muss in Zukunft nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur noch ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro eingezahlt werden. Bisher musste man 25.000 Euro mitbringen.

Auch sollen bürokratische Hürden des Gründungsakts gesenkt werden. Der Entwurf sieht vor, dass bei einfachen Standardgründungen einen "Mustergesellschaftsvertrag" geschlossen werden kann, der dann Teil des GmbH-Gesetzes ist; eine notarielle Beurkundung des Vertrages ist dann nicht mehr notwendig.

Außerdem wird eine neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft geschaffen, die ohne größeres Mindeststammkapital gegründet werden kann. Hier muss mindestens ein Euro eingezahlt werden.

Der Unterschied zur GmbH muss bei der Namensgebung der Gesellschaft herausgestellt werden. Im Namen der Gesellschaft muss der Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" auf jeden Fall in einer dieser Formen vorkommen.

(tr)

                    

(C) Deutsches Verbände Forum, Bonn, 2009 - www.verbaende.com
in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)

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