Wie die euroäische Kommission in Brüssel mitteilte, ist die Behauptung in der BILD Zeitung vom 24. August 2005 falsch, die EU würde Deutsch abschaffen. Ebenso unwahr sei auch die Behauptung, dass EU-"Vorlagen" (Dokumente) nicht (mehr) ins Deutsche übersetzt werden.
Im Gegenteil: alle für die Gesetzgebung und für politische Entscheidungen maßgeblichen EU-Dokumente werden nach wie vor ins Deutsche übersetzt. Hieran hat das Anwachsen der EU-Amtssprachen von 11 auf 20 im Zuge der Erweiterung zum 1. Mai 2004 nichts geändert. Außerdem können sich deutsche Bürger jederzeit auf Deutsch an die EU-Institutionen wenden und haben ein Anrecht darauf, dass ihnen auf Deutsch geantwortet wird.
Die Kommission unterstrich in der Presseverlautbarung ebenso den "herausgebonenen Status im Rahmen der internen Arbeitsabläufe der EU-Kommission", den die deutsche Sprache als Amtssprache einnimmt. Deutsch ist zusammen mit Englisch und Französisch eine so genannte Verfahrenssprache. Dies bedeutet, dass alle Entscheidungsvorlagen an das Kollegium der EU-Kommissare auf Deutsch, Englisch und Französisch erfolgen müssen. Auch hieran hat sich nichts geändert. Außerdem werden Ausschreibungen auch weiterhin im Amtsblatt der Europäischen Union auf Deutsch veröffentlicht. Auch diese Tatsache hat BILD falsch dargestellt. (Quelle: Pressemitteilung der EU Kommission: http://www.eu-kommission.de/html/presse/pressemeldung.asp?meldung=5799, 25. Aug. 2005, tr)