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Verband & Tagung

„Gut, dass es Sie gibt!“
(Dr. Marion Gierden-Jülich, Staatssekretärin im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration, zu den Teilnehmern des 11. Deutschen Verbändekongresses am 7. April in Düsseldorf )

 

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"Verband & Tagung - Special zur IMEX 2005" (Ausgabe 02/2005) vr02-2005_titel
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Verbände sind zu rund 40 Prozent Träger aller Veranstaltungen der Kongress-, Tagungs- und Messewirtschaft in Deutschland. Daher stellen wir in dieser Ausgabe auf 32 Extra-Seiten die Tagungswirtschaft in den Mittelpunkt unserer Berichterstattung. Die IMEX, die vom 19. bis 21. April 2005 auf dem Gelände der Messe Frankfurt stattfindet, präsentiert rund 2.500 Aussteller aus 130 Ländern, die sich den Verbänden mit Ideen und „locations“ für Tagungen und Kongresse vorstellen. Ein vielfältiges Seminar- und Rahmenprogramm rundet diese Leitveranstaltung rund um die Themen „Kongress&Event“ ab. Mehr davon in diesem Heft.
Was Sie schon immer über Verbände wissen wollten, bisher aber nicht zu fragen wagten: Jetzt kann Ihnen geholfen werden. Verbändereport stellt in dieser Ausgabe eine Neuerscheinung vor, die kompakt und zuverlässig in die vielfältigen Aspekte der Verbändewelt einführt. Verfasser sind die Politikwissenschaftler Martin Sebaldt und Alexander Straßner. Ersterer ist zugleich Mitglied des Wissenschaftlichen Kuratoriums der DGVM.
Verbände wahren die Interessen ihrer Mitglieder. Dazu müssen sie notfalls auch vor Gericht ziehen. Wann aber sind Verbände auf der europäischen Ebene überhaupt klagebefugt? Antworten finden sie unter der Rubrik „Europarecht“.
Ihre Redaktion
P.S. Das optische „facelifting“ des Verbändereport hat durchweg gute Noten bei Ihnen erhalten, wie uns einige Leserbriefe zeigen.
Schwerpunkt
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IMEX 2005: Weiterbildung in kostenlosen Seminaren, ein besonderer Programmtag für Verbände sowie Kontakte zu 2.500 Ausstellern aus über 130 Ländern

Auf der IMEX 2005 haben Veranstaltungsplaner und –entscheider aus Verbänden die Gelegenheit zur persönlichen Information über Tagungs- und Kongressmöglichkeiten in Deutschland und weltweit. Insgesamt präsentiert die Fachmesse vom 19. bis 21. April über 2.500 Aussteller aus mehr als 130 Ländern den rund 6.000 Besuchern aus über 50 Ländern. In diesem Jahr wird die IMEX erstmals in Halle 8, der größten Halle der Messe Frankfurt, stattfinden. Was Sie dort alles erwartet, lesen Sie im Beitrag von Ute Stegmann.

 

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Schwerpunkt
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Deutschland in Bewegung

Deutschland ist sowohl aufgrund der vorhandenen Wirtschafts- und Bildungsaktivitäten als auch durch seine gute Reise-Infrastruktur eine erstklassige Adresse für Verbandskongresse. Und die Tagungs-, Kongress-, Incentive- und Event-Branche in Deutschland ist in Bewegung, um national und international ihre Attraktivität weiter auszubauen.

 

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Schwerpunkt
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Meetings mit Flair – attraktive Destinationen abseits der Metropolen

Die Metropolen wie Berlin, München, Hamburg und Frankfurt sind schon fest unter den internationalen Top-Standorten für Tagungen und Kongresse etabliert. Als Ansprechpartner für alle, die in Deutschland Veranstaltungen planen, möchte das GCB auch die vielen Vorteile der Destinationen abseits der Metropolen in Deutschland in den Vordergrund rücken. Gemeint sind damit Städte unter 400.000 Einwohnern.

[ Artikel im Volltext lesen ]

 

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Schwerpunkt
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Leitfaden für die Planung und Organisation von Veranstaltungen

Das GCB unterstützt Veranstaltungsplaner jetzt mit einer Neuauflage der Broschüre „Kleiner Leitfaden für die Planung und Organisation von Veranstaltungen in Deutschland“. Die knapp 40 Seiten umfassende Sammlung hilfreicher Tipps ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Sie richtet sich sowohl an Neueinsteiger als auch an erfahrene Tagungsplaner. Die Tipps und Checklisten ab Seite 26 wurden unter Verwendung des GCB-Leitfadens erstellt.

 

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Verband & Recht
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Europarecht: Klagebefugnis von Verbänden nach EG-Recht

Während die Klagebefugnis von Verbänden in der Bundesrepublik weitgehend positiv-rechtlich ausgestaltet ist, enthält der EG-Vertrag in seinen den Rechtsschutz betreffenden Artikeln zur Klagebefugnis keine ausdrücklichen Bestimmungen. Es war daher Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes, die Zulässigkeit und Voraussetzung von Verbandsklagen in einer Reihe von Leitentscheidungen zu klären. Der folgende Beitrag stellt die Zulässigkeit und die Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis auf der Gemeinschaftsebene dar.

 

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Verband & Recht
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Verbände der öffentlichen Hand auf dem Prüfstand

Bis vor kurzem spielte das Vergaberecht praktisch keine Rolle, wenn sich etwa benachbarte Städte und Gemeinden zusammengefunden hatten, um die Abfallbeseitigung, die Trinkwasserversorgung, den Personennahverkehr etc. von gemeinsamen Verbänden durchführen zu lassen. Den rechtlichen Rahmen bildeten die Landesgesetze über die interkommunale Gemeinschaftsarbeit. Warum sollte die Kooperation mittels Zweckverband also zusätzlich den allgemeinen, vergaberechtlichen Regeln über öffentliche Beschaffungsmaßnahmen unterliegen?

 

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Satzungspraktikum
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Satzungspraktikum: Satzung und Verbandswirklichkeit – ein unüberwindbarer Gegensatz?

Anträge auf Eintragung von Satzungsänderungen werden durch die zuständigen Rechtspfl eger häufi ger beanstandet als gemeinhin angenommen. Das beruht meist nicht auf dem Inhalt der geänderten Satzungsklauseln, sondern auf immer wiederkehrenden Verfahrensfehlern. Anhand eines Beispiels aus der Praxis beleuchtet Rechtsanwalt Bernd Beder einige typische Verfahrensfehler.

 

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