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Mittwoch, 23.07.2008

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» Verbändereport Serie: Satzungspraktikum

Satzungspraktikum: Die Entlastung in Verbänden
Zu den üblichen Regularien der Mitgliederversammlungen zählt die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung. Welche Voraussetzungen muss sie erfüllen und worin bestehen die Rechtswirkungen? Diesen Fragen geht der heutige Beitrag nach.
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Satzungspraktikum: Ist eine Eventualeinberufung der Mitgliederversammlung zulässig?
Fall: Der Verband lädt zu seiner satzungsgemäßen jährlichen Mitgliederversammlung form- und fristgerecht ein. Weil die Satzung vorsieht, dass eine Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung nur gegeben ist, wenn mindestens 50 Prozent der Mitglieder anwesend oder durch Vollmacht vertreten sind, lädt er vorsorglich gleichzeitig zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein, die unmittelbar nach Feststellung einer eventuellen Beschlussunfähigkeit stattfinden soll. Die Satzung enthält zu dieser weiteren Mitgliederversammlung keine besonderen Vorschriften.
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Satzungspraktikum: Innerverbandliche Schiedsgerichte
Zahlreiche Verbandssatzungen sehen zur Schlichtung innerverbandlicher Konflikte so genannte Schiedsgerichte vor. Über die Anforderungen an diese Gremien und ihre Befugnis bestehen oft unzutreffende Vorstellungen.
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Satzungspraktikum: Vertretungsregelungen
Fall: Der Verband besitzt einen dreiköpfigen Vorstand, der aus dem Vorsitzenden A und seinen beiden Stellvertretern B und C besteht. Die Satzung sieht vor, dass der Verband durch den Vorsitzenden und einem seiner Stellvertreter vertreten wird. Der Verband besitzt ein eigenes Haus, in dem eine Wohnung an M vermietet ist. Da sich A und B im Urlaub befinden, erklärt M die Kündigung der Wohnung nur gegenüber C. Ist die Kündigung wirksam?
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» Allgemeine Rechtsinformationen

Satzungsrecht für Verbände
Vereine und Verbände können die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangen. Sie werden damit zu juristischen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind und diese als Parteien in Prozessen selbstständig wahrnehmen können (sog. Aktiv- und Passivlegitimation). Zur Eintragung ist die Satzung und das notariell beglaubigte Gründungsprotokoll, das von den Gründungsmitgliedern zu unterzeichnen ist, bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht, welches das Vereinsregister führt, einzureichen.
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Satzungsfalle Zweckänderung
Auch altgedienten Verbandsgeschäftsführern dürfte in der Regel nicht der § 33 Absatz 1 BGB bekannt sein, der bei einer Zweckänderung des Verbandes – anders als bei einer gewöhnlichen Satzungsänderung - die Einstimmigkeit aller Mitglieder verlangt.
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Verbandsaustritt - Ende der Tarifgebundenheit durch Tarifänderung
Ein Tarifvertrag endet nicht nur, wenn er gekündigt wird, sondern ebenso dann, wenn er geändert wird. Mit jeder Änderung des Tarifvertrages endet die verlängerte Tarifgebundenheit so das BAG in einem aktuellen Urteil.
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Anspruch auf Verbandsbeitritt bei Innungen
In Verbändereport 4/2001 haben wir uns mit möglichen Ansprüchen zum Verbandsbeitritt – also mit der Frage eines Anspruchs auf Mitgliedschaft im Verband – auseinandergesetzt. Entsprechende Ansprüche können sich dabei entweder aus einem Vertrag, der Satzung des Verbandes oder aber aus Gesetz ergeben. Neben dem in Ausgabe 4/2001 bereits angesprochenen § 27 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gibt es eine weitere wichtige Rechtsgrundlage, speziell für den bedeutenden Wirtschaftsbereich des Handwerks.
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Haftungsdurchgriff auf Verbandsmitglieder
Grundsätzlich haftet der Verein nur mit seinem Vermögen; bei Pflichtverletzungen kann auch eine Haftung des Vereinsvorstandes in Betracht kommen. Nur unter sehr seltenen Ausnahmegesichtspunkten kann eine Haftung der Vereinsmitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins in Betracht kommen. Das ist in der Regel nur der Fall, „wenn schwerwiegende, an Treu und Glauben zu messende Gesichtspunkte dies erfordern“ (BGH in Zivilsachen Band 68, Seite 312 ff.).
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(C) Deutsches Verbände Forum, Bonn, 2008 - www.verbaende.com
in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. (DGVM)

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EU-Kommission startet Lobby-Register (Ausgabe 05/2008)

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