Im September treten Änderungen im Datenschutz-Recht in Kraft
verbaende.com, 20.07.2012 12:13
Ab September 2012 tritt keine neue
Gesetzesvorschrift zum Datenschutz in Kraft, vielmehr endet die
dreijährige Übergangsfrist, die der Gesetzgeber für die Umstellung
auf die 2009 geänderten Regelungen zur Nutzung von Bestandsdaten
eingeräumt hatte. Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die vor
dem 1. September (also vor dem Inkrafttreten der neuen
Bundesdatenschutzgesetze – BDSG-Novelle I und II) erhoben wurden.Das heißt konkret: Verbände und Unternehmen durften für die Nutzung von Daten, die sie vor dem 1. September 2009 erhoben hatten, bis zum 31. August 2012 noch die alten Gesetzesvorschriften zugrunde legen. Ab dem 1. September 2012 gelten für alle Daten zwingend die Neuregelungen der BDSG-Novelle II.
Auch für Internetseiten gelten Bestimmungen für den Datenschutz. Insofern hat es sich als zweckmäßig erwiesen, dass für Internetseiten Datenschutzhinweise veröffentlicht werden. Die DGVM hat kürzlich dazu eine Vorlage “Datenschutzhinweise” als PDF-Download zur Verfügung gestellt.
Weitere Vorlagen zur Auftragsdatenverarbeitung, wenn also Daten für einen Dienstleister einseh- oder nutzbar werden müssen, stellt auch der Hessische Datenschutzbeauftragte auf seinen Internetseiten zur Verfügung:
(tr)




Bastian V. Roet




