Die europäische Stiftung kommt: "Europäische Stiftungsform kann die aktive europäische Bürgergesellschaft beflügeln"
verbaende.com, 13.02.2012 09:58
"Eine europäische Stiftungsform kann die aktive europäische
Bürgergesellschaft beflügeln. Sie erleichtert das Wirken und
Zusammenwirken über nationale Grenzen hinaus", so Prof. Dr. Hans
Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Der
Verband begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten
Vorschlag für das Statut einer Europäischen Stiftung. Im Mittelpunkt des
Vorschlages steht die einheitliche Rechtsform der Europäischen
Stiftung.Das Statut ist auf gemeinnützige Stiftungen ausgerichtet. Voraussetzung für die Erlangung der freiwilligen Rechtsform ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, der grenzüberschreitenden Tätigkeit und ein Stiftungskapital von mindestens 25.000 Euro. Die europäische Stiftung kann gegründet werden durch Umwandlung einer nationalen Stiftung oder durch die Verschmelzung nationaler Stiftungen. Durch den Vorschlag soll es Stiftungen erleichtert werden, grenzüberschreitend zu arbeiten. Zumal die Verwaltungskosten sinken sollen. Schon eine Anfang 2009 veröffentlichte Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission hat die Kosten durch diverse gesetzliche Barrieren auf 90 bis 102 Millionen Euro pro Jahr beziffert.
Das European Foundation Centre (EFC) schätzt die Zahl der gemeinnützigen Stiftungen in Europa auf über 110.000. Das europäische Stiftungswesen ist insgesamt stark im Wachstum begriffen. In der Slowakei beispielsweise hat sich die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdreifacht, die Zahl der Stiftungen in Frankreich im selben Zeitraum in etwa verdoppelt. In Deutschland gibt es aktuell knapp 19.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, 817 davon wurden im vergangenen Jahr gegründet. (tr/cl)




Micha Teuscher



