Pressemitteilung | Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV)

1. Februar: Keine Zahlung ohne SEPA-Verfahren! / DDIV weist auf geltende Frist zur SEPA-Umstellung hin

(Berlin) - Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. weist nochmals auf die geltende Frist zur Umstellung von Lastschriftverfahren für den Europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) hin. Danach sind ab 1. Februar 2014 Banken verpflichtet, Zahlungen von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich im neuen, für den Euroraum geltenden Format anzunehmen. Dem Vorschlag der EU-Kommission, die Frist um sechs Monate zu verlängern, hat heute der Ministerrat zugestimmt. Allerdings ist die Verlängerung noch nicht rechtskräftig. Hierzu steht noch die Zustimmung vom Europäischen Parlament aus, das erst Anfang Februar tagt. Bis dahin sind Banken weiterhin an die geltende Frist gebunden.

Die Banken in Europa stellen sich weiterhin auf den 1. Februar als Beginn des SEPA-Verfahrens ein. Mit diesem Zeitpunkt wird das Lastschriftverfahren per Abbuchungsauftrag eingestellt und durch das SEPA-Verfahren ersetzt. Da für viele Banken Rahmenbedingungen und Konsequenzen bei der Annahme von nationalen Zahlungsformaten nach dem 1. Februar weiterhin ungeklärt sind, werden sich die Institute an die Anweisung der Bundesbank halten: Keine Zahlung ohne SEPA-Verfahren. Banken dürfen erst nach Inkrafttreten der Fristverlängerung Zahlungen im alten, nationalen Lastschriftformat von Firmenkunden weiter entgegennehmen.

Der DDIV als Spitzenverband der Immobilienverwaltungen in Deutschland appelliert daher noch einmal, die SEPA-Umstellung mit Hochdruck in den Unternehmen vorzunehmen. Auch vor dem Hintergrund anstehender Jahresabrechnungen für 2013 sollte der Zahlungsverkehr geprüft und umgestellt werden.

Momentan haben nach Auskunft einiger Banken 75 bis 90 Prozent aller Kunden ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Unklar dabei ist jedoch die Zahl derer, die zukünftig ganz auf Lastschriftverfahren verzichten und Zahlungsansprüche nur noch per Rechnungsstellung und Überweisungsaufforderung geltend machen. Ungeachtet dessen, sollten sich Unternehmen nicht auf den Vorstoß von EU-Kommission und Ministerrat verlassen, da dieser voraussichtlich erst rückwirkend in Kraft treten wird, so der DDIV abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) Stephanie Benusch, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: (030) 30 09 67 90, Fax: (030) 30 09 67 921

(cl)

NEWS TEILEN: