Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

100 Tage Kreislaufwirtschaftsgesetz: Rechtsunsicherheit dauert an / BDE appelliert an die Politik, klare Signale für eine bessere stoffliche Verwertung zu setzen

(Berlin) - 100 Tage nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dauern nach Einschätzung des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Rechtsunsicherheit und Verunsicherung an.

BDE-Präsident Peter Kurth: "Zentrale Punkte wie die konkrete Umsetzung der Abfallhierarchie, aber auch die Zukunft der gewerblichen Sammlung, sind noch nicht hinreichend klar. Die bisherigen Signale, die wir aus der BDE-Mitgliedschaft sowie zuständigen Behörden erhalten haben, stimmen nicht optimistisch."

So liegen dem Verband Hinweise vor, wonach offenbar kleine und mittelständische private Dienstleister durch besonders kostspielige Genehmigungsbescheide von der gewerblichen Sammlung abgeschreckt werden sollen. BDE-Präsident Kurth: "Nach unseren Informationen weisen einzelne Kommunen darauf hin, dass für die Bearbeitung von Anträgen auf gewerbliche Sammlungen Gebührenvon bis zu 3.500 Euro erhoben werden können. Das ist für etliche Marktteilnehmer schlicht nicht leistbar."

Auffällig ist ferner, dass einige Kommunen die Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes betont restriktiv auslegen. So sollen Entsorgungsunternehmen vor Beginn einer gewerblichen Sammlung den vertraglichen Nachweis erbringen, dass für einen Stoffstrom (beispielsweise Altpapier) über den gesamten Zeitraum der gewerblichen Sammlung vertraglich gebundene Verwertungswege und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist jedoch häufig schon deshalb nicht möglich, weil die Vertragspartner der Entsorgungsdienstleister (zum Beispiel Papierfabriken) aufgrund der Volatilität des Marktes nur eng befristete Zusagen über Mengenabnahmen machen. Ohne den Komplettnachweis riskieren die privaten Dienstleister indes die Untersagung der beantragten gewerblichen Sammlung.

Ob Kommunen selbst in größerem Umfang Wertstoffsammlungen durchführen wollen, wie es derzeit besonders im Alttextilbereich zu beobachten ist, steht wenige Tage nach Ablauf der offiziellen Frist zur Anzeigepflicht bestehender gewerblicher Sammlungen noch nicht hinreichend fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) Karsten Hintzmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Behrenstr. 29, 10117 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

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