Pressemitteilung | Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

12. Kongress für Jugendmedizin Weimar 2006: Jugend am Rande der Gesellschaft (1) / Aus und vorbei mit 18? Erwachsen und im Stich gelassen

(Köln) - Kinder- und Jugendärzte sind entsetzt: vom achtzehnten Geburtstag an müssen ihre ehemaligen Patienten mit Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) plötzlich ohne das bislang für sie notwendige und hilfreiche Medikament Methylphenidat auskommen. Ärzte dürfen das Medikament jetzt unter Androhung von Regress nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verschreiben. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert auf dem Jugendmedizinischen Kongress in Weimar die Krankenkassen auf, die Kosten für das Medikament für junge Erwachsene zu übernehmen, damit die Betroffenen den Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter ohne Absturz bei Ausbildung, Beruf und sozialer Integration bewältigen können.

Die Aufmerksamkeits-Defizit–Hyperaktivitäts-Störung mit oft dabei auftretenden Problemen des Sozialverhaltens ist die häufigste psychische Störung im Kindes- und Jugendalter. Ursache ist eine vererbbare Variante im Botenstoffhaushalt des Gehirns. Betroffene fallen durch Mangel an Aufmerksamkeit und Konzentration, durch vermehrte Impulsivität sowie durch deutlich erhöhte oder verminderte Aktivität auf. Diese Eigenschaften bleiben bis ins Erwachsenenalter und bewirken große Schwierigkeiten der Betroffenen in ihrer Familie, in Schule, Ausbildung und Beruf sowie im Freundeskreis.

Kinder- und Jugendärzte behandeln Kinder und Jugendliche mit der Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung im Rahmen einer multimodalen Behandlungsstrategie, zu der neben der medikamentösen Behandlung auch Psychotherapie, psychosoziale Interventionen und entwicklungsfördernde Maßnahmen wie Ergotherapie gehören können. Dadurch lernen die Betroffenen mit ihrer Besonderheit umzugehen und können altersgerechte Verhaltensweisen und ihrer Intelligenz entsprechende Schulleistungen entwickeln.

Die Anforderungen durch Schule und Berufsausbildung sind nicht mit dem achtzehnten Lebensjahr beendet. In günstigen Fällen mildert sich das Störungsbild mit dem Älterwerden, aber es verliert sich nicht völlig. Auch nach dem achtzehnten Lebensjahr kann der Einsatz des Medikamentes Methylphenidat nötig sein. Dies müsste nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes als Erstattung außerhalb der zugelassenen Indikation (“Off-label”) auch möglich sein: ADHS ist eine schwerwiegende Erkrankung, für die keine andere (medikamentöse) Therapie verfügbar ist. Die Wirksamkeit von Methylphenidat bei der Behandlung von Erwachsenen mit ADHS ist nachgewiesen. Wenn die Krankenkassen die Kosten dennoch nicht mehr übernehmen, werden bei vielen Betroffenen die Behandlungserfolge der Kinder- und Jugendärzte zunichte gemacht und ihre individuelle Lebensqualität stark beeinträchtigt. Das Medikament Methylphenidat muss weiterhin auch für Erwachsene auf Kassenkosten zur Verfügung stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) Pressestelle Mielenforster Str. 2, 51069 Köln Telefon: (0221) 689090, Telefax: (0221) 683204

(bl)

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