Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

12.000 Unterschriften gegen das falsche "Bestellerprinzip" - IVD übergibt Petition an Bundesrat

(Berlin) - Mehr als 12.000 Unterschriften hat der Immobilienverband IVD für seine Petition gegen die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips gesammelt. "Die Petition hat bundesweit Unterstützung gefunden - nicht nur von Immobilienmaklern. Die angestrebten 10.000 Unterschriften wurden deutlich übertroffen", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Damit haben mehr als 12.000 Bürger ihrem Protest gegen das "Bestellerprinzip" Ausdruck verliehen und stellen sich hinter die Argumentation, die der IVD mit der Petition formuliert hat:

"Die Einführung des Bestellerprinzips, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, ...

...stellt einen politischen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar.
Durch die geplanten Regelungen dürfen praktisch nur noch Vermieter den Immobilienmakler zahlen. Damit hätte der Mieter nicht mehr die Freiheit, einen Makler zu beauftragen. Dies sollte aber auch in einer sozialen Marktwirtschaft möglich sein. Ein klarer Einschnitt zu Lasten des Mieters, aber auch zu Lasten des Maklers, der für den Interessenten eine individuelle Leistung erbringt, dafür aber von ihm kein Geld nehmen darf.

...lässt keine einzige Wohnung entstehen.
Nur durch Wohnungsneubau kann der Anspannung auf den Wohnungsmärkten der Ballungsgebiete begegnet werden. Das Bestellerprinzip schafft keinen Wohn-raum, sondern macht den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik.

...bremst den Mietwohnungsneubau.
Müsste stets der Vermieter die Maklerprovision bezahlen, würde es zunehmend uninteressant, Wohnraum zur Vermietung sein Eigen zu nennen. Folge: Nicht nur institutionelle Investoren kehren dem Mietwohnungsbau den Rücken zu, sondern auch private Kapitalanleger. Die Mietwohnungsknappheit würde zunehmen. Diese würde die Menschen in das Wohnungseigentum drängen, auch wenn sie eigentlich lieber Mieter bleiben würden. Nicht nur im europäischen Ausland blickt man mit Neid auf den deutschen Mietwohnungsmarkt, da dieser im Vergleich zum Ausland gut funktioniert. Hierzulande ist die Mieterquote beträchtlich. Durch das Bestellerprinzip würde das Erfolgsmodell Schaden nehmen.

...basiert auf Fehlannahmen
Nach dem Gesetzentwurf sollen Wohnungssuchende entlastet werden. Das Justizministerium nennt hier einen Betrag in Höhe von 571 Mio. Euro, wobei der Betrag auf nicht belegbaren Annahmen beruht und sich somit dem Vorwurf der Willkür gefallen lassen muss. Verfassungsrechtlich ist dies höchst bedenklich.

...belastet am Ende den Mieter.
Die Maklercourtage, die der Vermieter infolge der neuen Regelung zahlen müsste, könnte in letzter Konsequenz in Form höherer Mieten oder Abschlagszahlungen an den Mieter weitergereicht werden und öffnet dem sogenannten Grauen Markt Tür und Tor.

...hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmermobilität.
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen kurzfristig eine Wohnung in einer fremden Stadt suchen, sind auf die Unterstützung eines Maklers bei der Wohnungssuche angewiesen. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Besteller-prinzip wäre die Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten nur noch begrenzt möglich, was zu einer Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen würde."

Die Petition wurde dem Bundesrat übergeben, der am 7. November über das Mietrechtsnovellierungsgesetz und im Zuge dessen über das "Bestellerprinzip" berät. In der Petition fordert der IVD den Gesetzgeber auf, den Gesetzesentwurf zum "Bestellerprinzip" zu ändern. "Das ,Bestellerprinzip' in seiner aktuellen Formulierung im Gesetzentwurf ist kein echtes Bestellerprinzip, da de facto nur der Vermieter als Auftraggeber fungieren kann", erklärt Kießling. "Gemäß Koalitionsvertrag sollte es aber möglich sein, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter in die Rolle des Auftraggebers schlüpfen können."

Der IVD begrüßt daher die Empfehlung der Rechts- und Wirtschaftsausschüsse des Bundesrats, den Gesetzentwurf zum "Bestellerprinzip" an den Marktalltag anzupassen. Die Ausschüsse haben erkannt, dass die Wohnungen "verbrannt" sind, wenn ein Mietinteressent abspringt und die Wohnung dann keinem weiteren mehr angeboten werden kann. Außerdem haben die Ausschüsse festgestellt, dass der Makler keinen Provisionsanspruch geltend machen kann, wenn ihm mehrere ähnliche Suchaufträge vorliegen, da der Makler nicht aus-schließlich für einen Suchenden tätig geworden ist. "Dies führt dazu, dass ein Makler eine Wohnung, die er in seinem Portfolio hat, einem Suchenden nicht anbieten kann, auch wenn sie perfekt zu dessen Anforderungen passt", sagt Kießling. "Der Bundesratsausschuss bezeichnet diese Situation zu Recht als absurd. Das ,Bestellerprinzip' in dieser Form hilft keinem Wohnungssuchenden."

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(sy)

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