Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

14. Deutscher Insolvenzrechtstag eröffnet / Fünf Jahre ESUG: DAV sieht Nachbesserungsbedarf / Insolvenzrechtsexperten begrüßen EU-Richtlinienentwurf zum vorinsolvenzlichen Verfahren

(Berlin) - Mit der Begrüßung durch den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, startete heute der 14. Deutsche Insolvenzrechtstag in Berlin. Mit über 1.100 Teilnehmern ist dies das europaweit größte insolvenzrechtliche Forum. Veranstaltet wird es jährlich von der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Auf der Pressekonferenz zum Auftakt stellten der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager, und der Sprecher der Gruppe Verbraucherinsolvenz, Rechtsanwalt Kai Henning, die Positionen der Arbeitsgemeinschaft zu aktuellen insolvenzrechtlichen Themen vor, unter anderem zu 'Fünf Jahre ESUG' und zum EU-Richtlinienentwurf über präventive Restrukturierungsrahmen.

Fünf Jahre ESUG

Im Mai 2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Nach Ablauf von fünf Jahren wird die Bundesregierung jetzt die Erfahrungen mit dem Gesetz evaluieren. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV hat sich das Gesetz bewährt: "Die mit dem neuen Gesetz angestrebten Ziele wurden im Wesentlichen erreicht", resümiert der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Martin Prager. "Insbesondere die beabsichtigte Stärkung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung ist gelungen." Dennoch bestehe Nachbesserungsbedarf. Mit dem ESUG ist die Bedeutung der Berater für den Verlauf der Verfahren deutlich gewachsen. Aufgrund unzureichender Qualifikation oder Erfahrung wird jedoch manches Verfahren fehlerhaft durchgeführt. "Hier fehlt es häufig an Transparenz und fachkundiger Gläubigerbeteiligung", erläutert Prager. Wichtig seien daher eine fachkundige Begleitung aller Verfahren ebenso wie fachkundig besetzte Gläubigerausschüsse und fundierte Branchenkenntnisse der Berater.

EU-Richtlinienentwurf zum vorinsolvenzlichen Verfahren und Verbesserung der zweiten Chance

Am 22. November 2016 hat die EU den Vorschlag für eine Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren vorgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt diesen neuen Ansatz der Europäischen Kommission zum Umgang mit unternehmerischem Scheitern. "Frühzeitige Restrukturierungs- und
Sanierungsmaßnahmen helfen, Verluste zu vermeiden, die bei insolventen Unternehmen von anderen Stakeholdern zu tragen sind", betont Prager. Die Arbeitsgemeinschaft befürwortet daher insbesondere das Konzept der Einführung von Restrukturierungsplänen zur vorbeugenden Abwendung einer Insolvenz ohne zwingende gerichtliche Beteiligung bei der Erarbeitung der Pläne. Ebenso wenig ist die Einsetzung eines unabhängigen Sanierungsexperten mit gerichtlicher Bestätigung als Restrukturierungsbeauftragtem notwendig. Es handelt sich um Restrukturierungspläne außerhalb eines Insolvenzverfahrens, die ein solches entbehrlich machen ("soziales Stigma").

Gleichzeitig birgt der Richtlinienentwurf aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft jedoch noch erhebliches Verbesserungspotential. Drei Punkte stehen dabei besonders im Fokus:

Abstandsgebot: Das Verfahren sollte nur dann zur Verfügung stehen, wenn das Unternehmen noch deutlich von der Insolvenzreife entfernt ist.

Nur Finanzgläubiger: Wegen dieses Abstandsgebots sollten nur Finanzgläubiger in das Verfahren einbezogen werden können.

Objektive und fachkundige Begleitung im Streitfall: Sobald sich die Parteien nicht mehr einig sind - etwa im Falle eines Vollstreckungsverbots - muss ein unabhängiger, restrukturierungserfahrener Experte eingesetzt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

NEWS TEILEN: