Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

50 Jahre Handwerksordnung: Voraussetzung für qualifizierten Wettbewerb

(Berlin) – Heute vor 50 Jahren trat die Handwerksordnung in Kraft, nachdem die demokratischen Parteien in Bundestag und Bundesrat einmütig dem Gesetz zugestimmt hatten. Dazu erklärt Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Vor 50 Jahren wurde die Handwerksordnung als ein Grundbaustein der Sozialen Marktwirtschaft gesetzt. Acht Jahre später bestätigte das Bundesverfassungsgericht der Handwerksordnung ihre Verfassungsmäßigkeit. Ludwig Erhard begrüßte seinerzeit die Entscheidung und schrieb: ,Ich betrachte den Befähigungsnachweis als ein wirksames Instrument der Leistungssteigerung, durch das im Handwerk erst die Voraussetzungen für einen gesunden Wettbewerb unter Könnern geschaffen wird.‘

50 Jahre lang hat die Handwerksordnung einen maßgeblichen Beitrag zum Wirtschaftswunder, zur wirtschaftlichen und sozialen Prosperität in Deutschland geleistet. Auf der Grundlage dieser Handwerksordnung entwickelte sich das Handwerk ausgerechnet im Industriezeitalter zum stärksten Wirtschaftsbereich in Deutschland. Die Handwerksordnung gibt den Rahmen, damit die Betriebe flexibel die Herausforderungen struktureller Umwälzungen in Markt und Technik erfolgreich bewältigen können. Seit 1953 ist die Handwerksordnung mehrfach novelliert worden. So wurde es ermöglicht, dass das Handwerk den Weg von der Industrie- zur modernen Dienstleistungsgesellschaft vorausgehen konnte.

Das Handwerk muss sich dynamisch weiterentwickeln können. Die Handwerksordnung muss sich den Entwicklungen im Handwerk anpassen. Das Handwerk hat daher in diesem Jahr ein umfangreiches Konzept für eine moderne Handwerksordnung vorgelegt. Es soll mehr Selbständigkeit, mehr Qualifikation und mehr Ausbildung im Handwerk ermöglichen und es ist ausgerichtet an den Erfordernissen eines erweiterten Europa.

Der Meisterbrief soll dabei vorrangig den Verbraucher- und Umweltschutz garantieren, die Ausbildungsleistung sichern und die Stabilität der Unternehmen gewährleisten. Kern auch einer neuen Handwerksordnung muss daher der Meisterbrief bleiben, mit dem Handwerker ihre Qualifikation als Unternehmer unter Beweis stellen – technisch und kaufmännisch.

Ludwig Erhard wollte das Handwerk fördern und seine Leistungsfähigkeit und seinen hohen Leistungsstand erhalten. Als geeignetes und wirksames Mittel sah er den handwerklichen Großen Befähigungsnachweis an. An dieser Einschätzung hält bis heute eine Mehrheit in Deutschland fest, wie aktuelle Umfragen sowie die Beratungen der Gesetzentwürfe für eine Reform der Handwerksordnung im Bundesrat gezeigt haben. Die Bundesregierung und die sie tragende Koalition sollten dies zur Kenntnis nehmen und gemeinsam mit dem Handwerk, den Bundesländern und der Opposition im Deutschen Bundestag an einer modernen Handwerksordnung arbeiten, die wie vor 50 Jahren von allen demokratischen Parteien gemeinsam getragen werden kann.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin Telefon: 030/206190, Telefax: 030/20619460

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