Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

50 Jahre Verbraucherschutz: Verbraucherschutz ist auch Privatsache

(Henstedt-Ulzburg) - Der private Verbraucherschutzverband Bund der Versicherten (BdV) weist anlässlich des in diesen Tagen gefeierten 50-jährigen Jubiläums einiger Verbraucherverbände auf Möglichkeiten der Eigeninitiative im Verbraucherschutz hin.

„Verbraucherschutz existiert weit länger als nur 50 Jahre“. Darauf weist Frank Braun, Geschäftsführer des BdV hin. Neben der 1953 gegründeten Arbeitsgemeinschaft einiger Verbraucherzentralen habe es schon immer Vereine und Verbände sowie Einzelpersonen, die sich für Verbraucherinteressen „stark machen“, gegeben, so Braun.

Im Unterschied zu den mit Steuermitteln staatlich unterstützen Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest finanzieren sich viele private Verbraucherverbände wie der Bund der Versicherten e.V. allein durch ihre Mitglieder. Im Gegensatz zu den staatlich geförderten Verbänden sind die Beratungsleistungen (beim BdV durch Juristen) für den Verbraucher dann meist ohne weitere Kosten verbunden.

„Unsere Mitglieder entscheiden sich bewusst für eine Mitgliedschaft in unserem privaten Verein und leisten damit aktiv einen Beitrag zum Verbraucherschutz, denn Verbraucherschutz ist auch Privatsache. Der BdV kann es sich so als privater, von Mitgliedern organisierter, Verein leisten, parteiisch für die Versicherungsnehmer zu sein und ohne staatliche, mit Steuermitteln finanzierte, Zuschüsse auszukommen. Dadurch erreichen wir eine vollkommene Unabhängigkeit, die uns als privaten Verband auszeichnet“, so Braun. So könne der BdV sich voll und ganz für Versicherteninteressen einsetzen. Neben den individuellen Beratungsleistungen für Mitglieder kann der BdV so etwa mit Verbands-Musterklagen und durch Öffentlichkeitsarbeit allen Verbraucher helfen, sich zu informieren und Missstände im Versicherungswesen beseitigen.

Nicht leisten können wir uns, davon sind wir fest überzeugt, dass – wie Verbraucherschutzministerin Künast am 15. Mai in ihrer Rede anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Verbraucherzentralen ausführt - die Verwendung von Finanzmitteln für den organisierten Verbraucherschutz immer wieder allein durch den Gesetzgeber und diejenigen Ministerien neu legitimiert werden müsse, die selbst häufig oft im Fadenkreuz der Verbraucherkritik stehen, so Braun.

Verbraucherverbände wie etwa der Bundesverband der Verbraucherzentralen oder die Stiftung Warentest, die sich überwiegend durch staatliche Zuschüsse finanzieren, begeben sich tendenziell in eine finanzielle Abhängigkeit. Je höher aber der Anteil an Eigeneinnahmen ist, desto unabhängiger kann Verbraucherschutz betrieben werden.

Deswegen verzichtet der gemeinnützige Bund der Versicherten e.V. bewusst auf staatliche Mittelförderung durch Bund und Länder. „Obwohl der BdV staatliche Fördergelder beantragen könnte, machen wir von dieser Möglichkeit bewusst keinen Gebrauch. Wir müssen uns alle Möglichkeiten offen halten, auch von staatlichen Organen mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu fordern. Private Verbraucherverbände sind auch nicht der verlängerte Arm der Gesetzgebung. Ganz im Gegenteil gibt es oft genug Anlass, den Gesetzgeber zu verbraucherschützenden Regelungen aufzufordern“, so Braun.

So habe der Gesetzgeber bei der Riester-Rente zwar erkannt, dass die bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen üblichen hohen Abschlusskosten, die mit Vertragsabschluss in voller Höhe anfallen (sog. Zillmerung), den Verbraucher unangemessen wirtschaftlich benachteiligen und hat daher bei Riester-Verträgen nur über die Laufzeit verteilte Kosten zugelassen. Bei allen nicht riester-geförderten Kapitalversicherungen werden die Verbraucher aber weiterhin durch die hohen Abschlusskosten „über´s Ohr gehauen“, so Braun. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer in den ersten Vertragsjahren für einen Wechsel der Kapitalanlage, so führt dies zum Totalverlust des bisher Angesparten. Dies wiegt um so schwerer, weil der Verbraucher zuvor nicht darüber informiert wurde, wie sich die von ihm zu zahlende Gesamt-Prämie zusammensetzt, also wie hoch der Risikoanteil in der Prämie ist, welcher Teil der Prämie gespart wird und wie hoch die Kosten des Vertrages sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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