Pressemitteilung | Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)

85 Prozent der Deutschen für den Erhalt des Reinheitsgebotes / Forsa-Umfrage zum "Tag des deutschen Bieres" am 23. April

(Berlin) - Das fast 500 Jahre alte Reinheitsgebot für Bier hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert: In einer aktuellen Forsa-Umfrage sprechen sich 85 Prozent der Befragten dafür aus, dass das Reinheitsgebot für Bier weiterhin Bestand haben soll und keine anderen Zutaten für Bier erlaubt sein sollten. Lediglich acht Prozent sind der Meinung, dass bei der Bierherstellung in Deutschland auch andere Zutaten zulässig sein sollten als - wie im Reinheitsgebot vorgesehen - Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Für die Umfrage zum "Tag des deutschen Bieres" am 23. April hatte das Forsa-Institut im Auftrag des Deutschen Brauer-Bundes und des "Forum Bier" in der vergangenen Woche 1002 Bundesbürger im Alter ab 18 Jahren befragt.

Besonders hoch ist die Wertschätzung für das Reinheitsgebot gerade bei jüngeren Menschen: 89 Prozent der 18- bis 29-Jährigen wollen, dass Deutschlands Brauer auch künftig am Reinheitsgebot festhalten. Bei den über 60-Jährigen ist die Akzeptanz mit 88 Prozent ähnlich hoch. In der Altersgruppe der 30- bis 44-Jährigen sprechen sich 79 Prozent für den Erhalt des Reinheitsgebotes aus, bei den bis zu 60-Jährigen sind es 84 Prozent. Bemerkenswert ist, dass auch 75 Prozent jener Verbraucher, die sich selbst nicht als Biertrinker bezeichnen, für den Fortbestand des Reinheitsgebots plädieren.

Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren, am 23. April 1516, im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot soll Konsumenten vor der Verwendung minderwertiger Zutaten schützen und sicherstellen, dass bei der Herstellung von Bier hochwertige Rohstoffe verarbeitet werden.

Das weltbekannte Reinheitsgebot, das auf Antrag der deutschen Brauer in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden soll, steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. In Deutschland ist das Reinheitsgebot wohl auch die bekannteste Vorschrift für ein Lebensmittel: Nach der aktuellen Forsa-Umfrage hat die große Mehrheit der Deutschen (89 Prozent) schon einmal vom Reinheitsgebot für Bier gehört. Im Osten der Republik ist das Reinheitsgebot mit 92 Prozent sogar noch etwas bekannter als im Westen (89 Prozent).

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB) Marc-Oliver Huhnholz, Pressesprecher Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091670, Fax: (030) 20916799

(cl)

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