Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

ACE kritisiert Führerscheinbehörden

(Stuttgart) - Ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (29.04.2004) zur Rechtmäßigkeit des so genannten Führerscheintourismus hat der ACE Auto Europa die "anhaltend diskriminierende Praxis" deutscher Führerscheinstellen kritisiert.

Die Behörden gingen häufig rigoros mit Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug und Zwangsgeld gegen jene Führerscheininhaber vor, die ihre Lizenz im europäischen Ausland erworben hätten. Nach Angaben des ACE sind aber laut dem Urteil der Europarichter alle in EU-Staaten ausgestellten Fahrerlaubnisse grundsätzlich anzuerkennen und dürfen von inländischen Behörden nicht nachgeprüft werden.

"Die Methoden von Verkehrsbehörden erscheinen uns mitunter recht zweifelhaft", kritisierte der Justiziar des ACE, Volker Lempp, am Montag in Stuttgart. Besonders die Praxis deutscher Führerscheinstellen sei mit dem geltenden europäischen Recht häufig unvereinbar. Die Betroffenen würden sich allerdings gegen die behördlich verordnete Abgabe ihres Führerscheins und gegen das angedrohte Zwangsgeld nur selten mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten zu Wehr setzen. Dabei ist die juristische Begründung für die Praxis der deutschen Stellen nach Ansicht des ACE "lediglich vorgeschoben" und steht "auf wackligen Füßen".

Hinter dem Vorgehen der Führerscheinstellen vermutet ACE-Rechtsexperte Lempp den Versuch, auf breiter Front die Wirksamkeit von Führerscheinen aus dem europäischen Ausland abzuerkennen. Lempp: "Deutsche Behörden bauen offenbar ein Bollwerk gegen die vom Europäischen Gerichtshof verordnete Freizügigkeit im europäischen Führerscheinrecht." Zwar wolle auch der ACE keinen ausufernden und missbräuchlich genutzten Führerschein-Tourismus. Europafeindliche nationale Rechtsakte heiligten aber nicht diesen Zweck. Zwingend erforderlich ist nach Auffassung von Lempp eine rechtlich einwandfreie Regelung im Sinne einer Vereinheitlichung der Führerschein-Bestimmungen in den EU-Staaten. Im Übrigen müsse jeder Autofahrer das Recht haben, den Führerschein dort zu erwerben, wo er möchte. Auch für Fahrschulen müsse die Niederlassungserlaubnis und Dienstleistungsfreiheit praktisch uneingeschränkt für ganz Europa gelten. Mit europaweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben in Form von Richtlinien für Ausbildung, Prüfung und Führerscheinklassen begegne man am besten der Kritik am so genannten Führerschein-Tourismus. Schließlich gehe es darum, die Verkehrssicherheit auf dem gesamten Kontinent zu verbessern und Unfallzahlen zu senken. Auf diesem Gebiet sei Deutschland vielfach eher Schüler als Lehrer.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030, Telefax: 0711/5303168

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