Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

AMNOG Zwischenbilanz: BPI warnt GKV-SV vor Polemik

(Berlin) - Als irreführend und falsch bezeichnet der BPI die Behauptung des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV), jedes dritte neue Medikament habe keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: "Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil gekommen. Über den therapeutischen Stellenwert des Medikaments für einen einzelnen Patienten sagt diese Beurteilung nichts aus - das weiß auch Herr von Stackelberg." Der BPI warnt davor, mit Polemik Ärzte und Patienten zu verunsichern.

Die lapidare Bilanz, die der GKV-Spitzenverband zieht, kommt pünktlich zu Beginn des Wahljahres. Angeblich hätte jedes dritte neue Medikament für Patienten keinen zusätzlichen Nutzen. Henning Fahrenkamp: "Weil viele Innovationen aus rein formalen Gründen des Bewertungsverfahrens keinen Zusatznutzen zugesprochen bekommen, können sie keinen entsprechenden Erstattungsbetrag erzielen und müssen häufig vom Markt gehen. So wurde erst kürzlich einem nach Expertenaussage vielversprechenden neuen Mittel gegen Lungenkrebs der Zusatznutzen aus rein formalen Gründen abgesprochen. Am Ende leiden darunter die Patienten, denen die Innovation nicht mehr zur Verfügung steht. Der GKV Spitzenverband kann durch seine starke Position im G-BA - er ist dort die Fraktion mit den meisten Stimmen - Einfluss darauf nehmen, was einen Zusatznutzen zugesprochen bekommt und was nicht. Bei der Beobachtung der Ergebnisse muss die Frage erlaubt sein, ob es dabei immer um das Patientenwohl und nicht vielmehr allzu oft um eine reine Kostensteuerung geht."

Die Antwort gibt der GKV-Spitzenverband mit den Rückschlüssen aus seiner "AMNOG-Bilanz" selbst: So sollen Ärzte zukünftig in Form eines zentralen Softwaresystems über den Zusatznutzen der AMNOG-Präparate informiert werden. Die Pharmaindustrie dürfe darauf keinen Einfluss haben. "Ein solches Arztinformationssystem lehnen wir ab", sagt Fahrenkamp. "Es wäre das Ende der ärztlichen Therapiefreiheit und der Einstieg in ein kassengelenktes Arztsteuerungssystem. Vielmehr brauchen wir einen integrierten und transparenten Ansatz, der den Arzt in seiner Entscheidungsfindung unterstützt, ohne die Therapiefreiheit einzuschränken. Die Mitwirkung der pharmazeutischen Hersteller ist hierbei wichtig, weil allein die vorgenommene Nutzenbewertung dem Arzt keine hinreichende Aussagekraft bietet. Vielmehr braucht er zur optimalen Behandlung des Patienten ggf. therapierelevante Hinweise der Fachgesellschaften und Hersteller. Dass der GKV-SV dem Arzt und damit dem Patienten diese Informationen vorenthalten möchte, hat mit einer guten Versorgungsqualität nichts zu tun. Darüber hinaus muss an dieser Stelle deutlich klargestellt werden, dass ein Arzneimittel mit dem Ergebnis "Zusatznutzen nicht belegt" kein nutzloses Arzneimittel ist.

Es bedeutet vielmehr, dass der G-BA den Zusatznutzen des Medikaments auf Basis seiner Bewertungssystematik nicht höher einstuft als den einer von ihm vorgegebenen Vergleichstherapie. Auch ein solches Präparat kann einen Zusatznutzen haben, der mit den bislang vorliegenden Daten noch nicht belegt werden konnte. Es hat aber nicht nur keinen geringeren Nutzen; vielmehr kann es eine wichtige und für bestimmte Patienten ggf. die einzige Behandlungsalternative darstellen. Das muss unmissverständlich an den Arzt kommuniziert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Pressestelle Friedrichstr. 148, 10117 Berlin Telefon: (030) 27909-0, Fax: (030) 2790361

(sy)

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