Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.

"AMVSG erkennt Wert der Diagnostik an"

(Berlin) - Zur Verabschiedung des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) im Deutschen Bundestag äußert sich der Geschäftsführer des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), Dr. Martin Walger: "Wir begrüßen das AMVSG, denn mit diesem Gesetz erkennt der Gesetzgeber den Wert der Diagnostik für eine effiziente Gesundheitsversorgung an. Die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen und der weitere Ausbau der Personalisierten Medizin sind wichtige Versorgungsziele - zu beidem liegt der Schlüssel in einer präzisen Diagnostik."

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass durch den Einsatz der Diagnostika eine geringere Verordnungshäufigkeit von nicht notwendigen Antibiotika zu erwarten ist. Das AMVSG beauftragt nun den Bewertungsausschuss zu überprüfen, in welchem Umfang Diagnostika zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden können. Auf Grundlage dieser Prüfung sind entsprechende Anpassungen des EBM vorzunehmen. "Geeignete Labortests - sowohl für die Schnelldiagnostik in der Arztpraxis als auch für weitere Abklärungen durch den Laborarzt - sind europaweit zugelassen und für den deutschen Markt verfügbar", erläutert Walger. "Das Problem ist die teilweise fehlende Erstattungsfähigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung", so der VDGH-Geschäftsführer weiter. Der VDGH appelliert an KBV und GKV-Spitzenverband als Träger des Bewertungsausschusses, den Prüfauftrag des AMVSG zügig umzusetzen. Perspektivisch sieht der VDGH weiteren Handlungsbedarf. "Auch in den Kliniken müssen stärkere Anreize gesetzt werden, Patienten auf resistente Keime zu untersuchen", betont Walger.

Eine weitere Neuregelung des AMVSG bezieht sich auf die Erstattung sogenannter Begleitdiagnostika (Companion Diagnostics) in der Personalisierten Medizin. Solche Tests bestimmen genetische Eigenschaften des einzelnen Patienten und können damit vorhersagen, ob bestimmte Medikamente wirken oder nicht. Ihr Einsatz in der Krebsmedizin ist inzwischen nicht mehr wegzudenken. Während das zielgerichtete Medikament bereits mit seiner Zulassung erstattet wird, gab es für den erforderlichen Begleittest bislang keine durchgängige Erstattungsregelung für den niedergelassenen Arzt. Dieses Paradox hebt der Gesetzgeber mit dem AMVSG auf. "Die Entscheidungssicherheit beim Arzt wird damit erhöht", sagt Walger, "und für die Patienten in Deutschland wird der Nutzen der Personalisierten Medizin greifbarer."

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Gabriele Köhne, Leiterin, Presse und Kommunikation Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 20059940, Fax: (030) 20059949

(cl)

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