Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

AOK begrüßt RSA-Reform: Kassenwettbewerb künftig auch gut für Kranke

(Bonn) - Der AOK-Bundesverband hat am 30. November die Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) begrüßt. Damit kann das Reformgesetz am 01. Januar 2002 in Kraft treten. Dr. Hans Jürgen Ahrens würdigte die verabschiedete Reform als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Qualität der medizinischen Versorgung und zur Stabilisierung der solidarischen Krankenversicherung in Deutschland.

Auf der Basis des Gesetzes werde es in mehreren Schritten bis 2007 gelingen, den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen so neu auszurichten, dass er auch kranken und insbesondere chronisch kranken Versicherten zu Gute kommt.

Ahrens: „Dies ist ein großer sozialpolitischer Erfolg von Ulla Schmidt“. Der Bundesgesundheitsministerin, den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie einer großen Mehrheit der Bundesländer sei es gemeinsam gelungen, künftig eine bessere Behandlung von Kranken ins Zentrum des Kassenwettbewerbs zu rücken.

Ahrens begrüßte besonders, dass das Gesetz mit der Einführung eines Risikopools für pro Jahr über 40.000 DM teure Behandlungsfälle bereits ab 01.01.2002 auch eine Maßnahme enthalte, die in mehreren AOKs bereits kurzfristig wirke. Der Risikopool bewirke, dass künftig z. B. für die Behandlung eines Bluters oder eines Transplantationspatienten, 60 Prozent des 40.000 DM pro Jahr übersteigenden Beitrages von der gesamten Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten getragen werde.

Mittelfristig wirksam werde die Einführung eines Solidarausgleichs von Kosten für chronisch Kranke, die künftig in neuen, gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelten medizinischen Versorgungsprogrammen besser behandelt werden könnten. Hier wird die AOK bereits Mitte 2002 ihren Versicherten erste neue Behandlungsprogramme, z. B. für Diabetes, Brustkrebs und Asthma, anbieten. Langfristig werde mit der Reform ab 2007 erreicht, dass die Mittel der Beitragszahler durch einen optimal an durchschnittlichen Behandlungskosten für bestimmte Erkrankungen orientierten Ausgleich zielgenau dorthin fließen könnten, wo sie zur Behandlung kranker, chronisch kranker und schwer kranker Patienten wirklich gebraucht würden. Dies beende die bisherigen Tendenzen zur Entsolidarisierung und verbessere die Qualität der Versorgung von Millionen Patienten.

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1 53177 Bonn Telefon: 0228/8430 Telefax: 0228/843502

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