Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

ARD und ZDF müssen ihre Internet-Aktivitäten künftig einschränken / Ministerpräsidenten fordern Selbstverpflichtungserklärung

(Berlin) - Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender müssen sich künftig bei ihren Aktivitäten im Internet stärker einschränken. ARD und ZDF dürfen nun nicht mehr wie bisher „vorwiegend programmbezogene“, sondern nur noch „programmbezogene“ Dienste anbieten. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer anlässlich ihrer Sitzung am 26. Juni 2003 in ihren Beratungen zum siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Der BDZV begrüßte die nun verabschiedeten Einschränkungen für die öffentlich-rechtlichen Sender als „wichtigen Schritt“, um die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Medienanbieter in Teilen aufzuheben. Die Zeitungsverleger hatten in den vergangenen Jahren immer wieder nachdrücklich auf die Expansion und die Kommerzialisierung von ARD und ZDF im Internet hingewiesen und insbesondere Anzeigenportale, E-Commerce-Angebote und lokalen Informationsdatenbanken als wettbewerbsschädlich kritisiert.

Ziel des siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sei es, wie der rhreinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder erklärte, den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender zu konkretisieren. Künftig müssen danach die Mediendienste der Sender immer ein Pendant im Rundfunkangebot haben. Ausdrücklich verboten werden den Sendern Angebote mit entgeltpflichtigen Inhalten wie E-Commerce oder Video on Demand. Das bereits bisher geltende Werbe- und Sponsoringverbot für ARD und ZDF in den Online-Diensten bleibt erhalten.

Ferner werden ARD und ZDF verpflichtet, in Selbstverpflichtungserklärungen ihren Programmauftrag genauer zu definieren. In einer Protokollerklärung aller Bundesländer zum sieben Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird festgestellt, dass die Selbstverpflichtungen qualitative und quantitative Begrenzungen der Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender enthalten sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse), 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298299

NEWS TEILEN: