Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

ARGE Baurecht: Auch Bauherren sollten an Verkehrssicherungspflichten denken

(Berlin) - Wenn es schneit oder eisiger Regen auf dem Trottoir zu gefährlicher Nässe gefriert, dann sind Haus- und Grundstückseigentümer in der Pflicht. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht betrifft alle; keiner kann sich ihr entziehen. Zu den Obliegenheiten der Grundstückseigentümer im Winter gehören die Räum- und Streupflicht auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke, ferner in den Hauseingängen, den Garagenhöfen, wie auch rings um die Mülltonnenstandplätze und natürlich auf den Bürgersteigen vor dem Grundstück. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die öffentlichen Bürgersteige vor Stellplätzen, wenn sie etwas abseits des eigentlichen Grundstücks liegen, wie oft bei Wohnungs- und Reihenhausanlagen.

Normalerweise überträgt die Kommune die Sicherungspflichten für Bürgersteige und öffentliche Wege auf die Hauseigentümer. Diese wiederum dürfen sie delegieren, beispielsweise an einen professionellen Winterdienst oder Mieter. Dann müssen sie sich allerdings davon überzeugen, dass Mieter oder Räumdienste die ihnen übertragenen Aufgaben auch ernst nehmen. Auch Bauherren sollten die Verkehrssicherungspflichten im Blick behalten. Denn selbst wenn ihr Haus erst im Rohbau und noch längst nicht bezogen ist - als Grundstückseigentümer sind sie für die Verkehrssicherheit auch schon während der Bauzeit zuständig!

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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