Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

ARGE Baurecht: Ausstattung für Arbeitsplätze frühzeitig festlegen

(Berlin) - Zwei Jahre nach Auslaufen der Arbeitsstättenrichtlinien ist immer noch vielen Bauherren und Investoren nicht bewusst, dass es diese Vorgaben nicht mehr gibt. Wie viele Toiletten, Duschen, Bewegungsfläche pro Mitarbeiter gebraucht werden, darf individuell festgelegt werden, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt lediglich noch, dass Arbeitgeber für die Sicherheit der Arbeitsplätze in ihrem Betrieb verantwortlich sind und sich darum kümmern müssen, dass die Gesundheit ihrer Beschäftigten nicht gefährdet wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu einen Ausschuss gebildet, der Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festlegt. Diese Technischen Regeln definieren einen Standard, an den sich der Arbeitgeber halten kann, um die Bedingungen der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a ArbStättV) umzusetzen.

Allerdings, so die ARGE Baurecht, sind die Technischen Regeln nicht verbindlich; die Vorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten können auch durch andere Maßnahmen erreicht werden als nach den in den Technischen Regeln empfohlenen. Architekten, Ingenieure und Fachplaner sollten ihre Auftraggeber frühzeitig auf die Thematik hinweisen, sie beraten und auch verbindliche Grundlagen für ihre weitere Planung einfordern. Nicht jeder Betrieb braucht schließlich das gleiche: Ein stahl- oder holzverarbeitender Betrieb hat ganz andere Bedürfnisse als eine IT-Schmiede. Je früher der Bedarf klar ist, umso schneller können die richtigen Fachplaner hinzugezogen werden, etwa für Licht, Be- und Entlüftung oder Schallschutz, erinnert die ARGE Baurecht. Offene Fragen dagegen und nachträgliche Änderungswünsche erschweren und verteuern erfahrungsgemäß die Planung unnötig. Und noch etwas raten die Baurechtsanwälte: Weicht die Planung zum Schluss doch von den Vorschlägen der ASR ab, sollten die Planer die Gründe, die zu den Abweichungen geführt haben, nachvollziehbar dokumentieren, damit sie nicht später irgendwann in Erklärungsnöte geraten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(sy)

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