Pressemitteilung | Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

AWM fordert Unterlassungsanspruch der Unternehmen gegen Billigkonkurrenz durch "gemeinnützige Arbeit" in den Kommunen

(Berlin) - Zum Vorschlag des Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Rainer Wend, hunderttausende Langzeitarbeitslose durch die Kommunen gemeinnützig zu beschäftigen, erklärt der Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM), Ludger Theilmeier:

"Die Politik bestreitet es, aber wir werden im nächsten Jahr erleben, daß die Kommunen die gemeinnützige Arbeit so definieren, daß Arbeiten, die jetzt kleine und mittlere Unternehmen machen, zu Dumpingpreisen von Langzeitarbeitslosen erledigt werden!"

Theilmeier fordert: "Wir müssen jetzt definieren, welche kommunalen Arbeiten für Langzeitarbeitslose in Frage kommen. Als Faustregel muß gelten: überall, wo private Anbieter mit ihrer Leistung bereits am Markt sind, muß die Kommune die Finger weglassen. Das betrifft z.B. den Grünbereich ebenso wie Pflege und Jugendhilfe. In all diesen Bereichen sind qualitativ hochwertige Unternehmen tätig. Die haben natürlich ihren Preis, den die Kommunen oft nur widerwillig zahlen. 'Gemeinnützige Arbeit' wird für viele Stadtkämmerer ein Zauberwort zur Sparpolitik der besonderen Art werden."

"Deshalb brauchen betroffene Unternehmen eine schnelle rechtliche Handhabe gegen solche Tricks der Gemeinderäte. Hier muß die Politik ganz schnell ihre Hausaufgaben machen und eine Regelung auf den Weg bringen!", so Theilmeier weiter.

Theilmeier erinnert an die Exzesse der kommunalen Beschäftigungsgesellschaften in den neunziger Jahren. "Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren eine massive Konkurrenz zu den Mittelständlern. Allein im Gartenbau waren mit 120.000 Personen doppelt so viele Menschen in Beschäftigungsgesellschaften tätig als am ersten Arbeitsmarkt. Das darf nicht wieder passieren!"

Quelle und Kontaktadresse:
Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand e.V. (AWM) Luisenstr. 41, 10117 Berlin Telefon: 030/288807-0, Telefax: 030/288807-10

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