Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Ab 2003 keine Doppelkarte mehr / Einfache Versicherungsbestätigung reicht zur Autoanmeldung aus

(Berlin) - Jeder, der in Deutschland jemals ein Auto angemeldet hat, kennt nicht nur Wartezeiten und Wunschkennzeichen, er kennt auch die Versicherungsdoppelkarte. Die bestand aus zwei Teilen, eine für die Zulassungsstelle und eine für die Versicherung. Die bislang mit dem Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt künftig grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt. Ab dem 1. Januar 2003 gibt es deshalb eine vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte. Darauf machen die deutschen Versicherer aufmerksam. Dann nämlich treten die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft:

- Es gibt künftig nur noch eine Versicherungsbestätigung für normale Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rote Kennzeichen.

- Eine Übergangsfrist ermöglicht bis 31. März 2003 die Verwendung alter Doppelkarten.

- Das Problem elektronisch übermittelter Versicherungsbestätigungen, beispielsweise von Internetversicherern, bleibt weiterhin nicht gelöst. Es gibt immer noch einige Zulassungsstellen, die diese nicht anerkennen.

Weitere Informationen zum Thema Autokauf und Autoversicherung stehen im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a 10117 Berlin Telefon: 030/20205000 Telefax: 030/20206000

NEWS TEILEN: