Pressemitteilung | Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU)

Abfindungsregelung beim Kündigungsschutz akzeptabler Kompromiss / UMU begrüßt die Äußerungen von Bundeskanzler Schröder zum Kündigungsschutz

(Berlin) - Um Einstellungen über die 5-Mitarbeiter-Grenze im kleinen Mittelstand - an der sich viele Mittelständler aufgrund der Unwägbarkeiten des Kündigungsschutzes bei ihrer Einstellungspolitik nach wie vor stark orientieren - zu fördern, befürwortet die UMU im Grundsatz die Rückkehr zur Grenze von 10 Mitarbeitern, ab welcher der Kündigungsschutz gelten soll. Den Kompromissvorschlag von Bundeskanzler Gerhard Schröder, wonach in Betrieben bis zu 10 Mitarbeitern in den ersten vier Jahren nach Einstellung bei Zahlung einer Abfindung gekündigt werden kann, beurteilt die UMU jedoch als akzeptablen Kompromiss.

Allerdings ist eine Abfindung in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zu hoch. Die UMU befürwortet ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.

Die UMU hat seit Jahren eine Abfindungsregelung im Bereich des Kündigungsschutzes gefordert wie sie in anderen Ländern in Europa, z.B. in Österreich, seit Jahren praktiziert wird. Eine rechtsgültige Kündigung kommt mit Zahlung der in einem Katalog festgelegten Abfindungssumme zustande. Auf diese Weise wird für mehr Rechtsklarheit gesorgt und die bis jetzt häufigen sowie teuren und langwierigen Kündigungsschutzprozesse vor Arbeitsgerichten werden vermieden.

Quelle und Kontaktadresse:
Union mittelständischer Unternehmen e.V. (UMU) Edelsbergstr. 8 80686 München Telefon: 089/570070 Telefax: 089/57007260

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