Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Abkühlung gefällig? Steuervorteile bei Klimaanlagen nutzen!

(Berlin) - Das Hoch "Gwendolin" beschert weiterhin heiße und trockene Sommertage. Mit einer Klimaanlage können Steuerpflichtige sich nicht nur erheblich erfrischen, sondern auch noch Steuern sparen. Die steuerlichen Vorteile hängen von der Art des Geräts und von seinem Einsatzzweck ab:
Steuerlich am vorteilhaftesten sind mobile Kühlgeräte, die Betriebe oder Freiberufler erwerben. Sie können je nach Höhe der Anschaffungskosten entweder sofort (bis 410 Euro) oder über fünf Jahre (bei Anschaffungskosten bis 1000 Euro) abgeschrieben werden. Ansonsten wird der Steuervorteil über 11 Jahre anhand der Nutzungsdauer verteilt. Kleine und mittelgroße Unternehmen können zusätzlich Sonderabschreibungen von bis zu 20 Prozent oder vorweggenommene Abschreibungen vornehmen (§ 7g Einkommensteuergesetz).

Der erstmalige Einbau einer fest installierten Klimaanlage wird in der Regel als nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes eingestuft (Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 15.11.2005, Az.: I 304/2004). Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten der Klimaanlage nicht sofort oder über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Klimaanlage abgeschrieben werden können. Stattdessen gilt die gemeinsame Abschreibung mit dem Gebäude, also oft über 50 Jahre. Wird hingegen eine bereits vorhandene Klimaanlage repariert oder verbessert, stellen die anfallenden Kosten sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar.

Auch im privaten Bereich kann sich die Anschaffung einer Klimaanlage steuerlich lohnen. Wird zum Beispiel das häusliche Arbeitszimmer gekühlt, können die Kosten den Werbungskosten zugerechnet werden. Wird die ganze Wohnung durch die Anlage angenehmer temperiert, kommt der Steuerbonus zwar nicht für die Anschaffung an sich, aber für die damit verbundenen Handwerkerleistungen (§ 35a Einkommensteuergesetz) in Betracht. "Hiermit lassen sich immerhin 20 Prozent der Kosten für die fachmännische Installation und die Wartung abziehen, und zwar direkt von der Einkommensteuer", betont Carsten Butenschön, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg.

Um die steuerlichen Vorteile einer Klimatisierung optimal auszuschöpfen, müssen Sie nun aber nicht Ihren Kopf durch intensives Nachdenken zusätzlich erhitzen, sondern können auf die Unterstützung durch Ihre Steuerberater vertrauen, den Experten die sich lohnen. Alle Infos zu diesen kühlen Köpfen gibt es unter www.expertendiesichlohnen.de; den passenden
Steuerberater finden Sie unter http://www.stbverband.de/?id=64&name=Steuerberater_finden.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(sy)

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