Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Abstimmung im EU-Parlament: Deutscher Tierschutzbund fordert Klonverbot

(Bonn) - Ab heute (1. September 2008) berät das Europäische Parlament in Brüssel über das Klonen von Tieren für die Herstellung von Lebensmitteln. Voraussichtlich morgen (2. September 2008) wird ein Resolutionsentwurf des Ausschusses für Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Entwicklung abgestimmt. Dieser Entwurf zielt auf ein umfassendes Klonverbot in der Landwirtschaft ab. Im Vorfeld hat der Deutsche Tierschutzbund die Europaabgeordneten aufgefordert, der Vorlage unverändert zuzustimmen. „Das Klonen ist eine besonders brutale Form der Tierquälerei und verstößt klar gegen EU-Recht“, so Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der Akademie für Tierschutz in München-Neubiberg.

Der Resolutionsentwurf des Ausschusses geht auf eine Initiative der Interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Tierschutz (kurz: Intergroup) zurück. Das Büro der Intergroup wird von der Eurogroup for Animals geleitet, in der auch der Deutsche Tierschutzbund organisiert ist. Begründet wird die Forderung nach einem umfassenden Klonverbot in der Landwirtschaft unter anderem damit, dass die Klontechnik gegen die Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere verstößt. Danach dürfen „natürliche oder künstliche Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen oder zufügen können“, nicht angewendet werden.

Die Diskussion um das Klonen von Tieren in der Landwirtschaft war im Januar entbrannt als die US Lebensmittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) Fleisch und Milch geklonter Tiere zur Vermarktung freigab. Kurz darauf hat auch die EU Lebensmittelaufsicht EFSA (European Food Safety Authority) den Entwurf eines Gutachtens vorgelegt und die Marktzulassung von Klonlebensmitteln für die EU empfohlen. Dies geschah, obwohl in diesem Gutachten die mit dem Klonen verbundenen Tierquälereien in allen Einzelheiten beschrieben und bestätigt wurden.

„Seit Juli liegt dieses Gutachten in Endfassung vor und es besteht weiterhin kein Zweifel daran, dass das Klonen von Tieren mit hohen Todesraten und sehr viel Leid für die wenigen überlebenden Tiere verbunden ist“, so Rusche. „Eine Klonzulassung verstieße nicht nur gegen das EU-Recht zur landwirtschaftlichen Tierhaltung, sondern zugleich gegen das Tierschutzprotokoll in den Amsterdamer Verträgen, das die EU und seine Mitgliedstaaten verpflichtet, Tiere gegen derartige Übergriffe zu schützen. Eine Klonzulassung in der EU käme demnach einem Verfassungsbruch gleich. Das dürfen die Abgeordneten des Europarlaments auf keinen Fall zulassen“, fordert die Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: (0228) 604960, Telefax: (0228) 6049640

(el)

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