Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz: Forderungen der Bundessteuerberaterkammer aus Rechtsgründen abgelehnt!

(Berlin) - Die Steuerberatungsreferenten des Bundes und der Länder haben über die von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) für ein Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz eingebrachten Regelungsvorschläge beraten und dabei wesentliche Vorschläge aus Rechtsgründen abgelehnt:

Der BStBK soll kein gesetzliches Monopol für das Setzen und Vermitteln von Qualitätsstandards eingeräumt werden, weil auch private Organisationen Standards formulieren, die bundesweite Gültigkeit besitzen. Eine Kammerzuständigkeit sei somit überflüssig und deshalb abzulehnen.

Eine Fortbildungsbefugnis der Steuerberaterkammern soll nicht in das Steuerberatungsgesetz aufgenommen werden, da private Anbieter den Fortbildungsbedarf in ausreichendem Maße befriedigen können und es sich insoweit auch um keine hoheitliche Aufgabe handelt.

Für überflüssig hielten die Sitzungsteilnehmer den Vorschlag, die Fortbildungspflicht der Steuerberater gesetzlich zu regeln, denn die bestehende Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung und die einschlägige Regelung in der Berufsordnung seien ausreichend.

Abschlägig beschied das Gremium auch den Vorschlag, öffentlich-rechtliche Regelungen über Fachberaterbezeichnungen auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten zuzulassen. Vereinbare Tätigkeiten würden nicht im Steuerberatungsgesetz geregelt, die Ausübung könne deshalb auch nicht durch das Gesetz beschränkt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Annette Theobald, Presseabteilung Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799

(sk)

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