Pressemitteilung | Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. (vedec)

Änderung am Grünstromprivileg nach EEG

(Hannover) - Stromlieferanten haben bekanntlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich die Pflicht, den von ihnen gelieferten Strom mit einer EEG-Umlage zu belasten und diese EEG-Umlage an den für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber abzuführen. Das gilt auch für Strom-Contractoren, die KWK-Strom aus einem im Objekt des versorgten Hauses selbst befindlichen BHKW direkt an die Nutzer dieses Hauses liefern. Da die EEG-Umlage zum 01.01.2011 auf 3,53 Cent/kWh erhöht wurde, ist dies von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Der Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) nahm dies dementsprechend bereits in der Vergangenheit des Öfteren zum Anlass, den Widerspruch zwischen der Förderung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung aufzuzeigen (vgl. VfW-Energiekonzept und Lobbyarbeit EEG-Umlage). Desweiteren führt der VfW zur Zeit eine verbändeübergreifende Abstimmung zur Thematik durch.

Am 20.01.11 hat das Bundesumweltministerium (BMU) nunmehr im Zuge der Ankündigung zu einer bevorstehenden erneuten Kürzung der EEG-Vergütung für PV-Strom bekannt gegeben, dass es mit Wirkung zum 01.07.2011 auch hinsichtlich der EEG-Umlage eine Änderung plant. Konkret soll das so genannte Grünstromprivileg aus § 37 Abs.1, S. 2 EGG geändert werden.

Nach diesem Grünstromprivileg brauchen nach derzeitiger Gesetzeslage solche Stromlieferanten überhaupt keine EEG-Umlage zu zahlen, die ihren Strom "grün" erzeugen, was nach dem Gesetz bedeutet, dass der Strom zu mindestens 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen muss.

Dieses Grünstromprivileg soll nach den Vorstellungen des BMU nunmehr in der Weise gedämpft werden, das die entsprechenden Stromlieferanten nicht mehr vollends von der EEG-Umlage befreit werden sollen, sondern stattdessen nur noch eine auf 2,0 Cent/kWh reduzierte EEG-Umlage zu zahlen haben. Als Begründung für diese Belastung der "Grünstromer" wird das Ziel einer Entlastung der Stromverbraucher angeführt. Außerdem will das BMU Mitnahmeeffekten begegnen, die es aufgrund des starken Anstiegs der EEG-Umlage auf 3,53 Cent/kWh in 2011 erwartet.

Der VfW wird diese Ankündigung des BMU sowie den laufenden EEG-Erfahrungsbericht zur Novelle des EEG zum Anlass nehmen, in Berlin nunmehr noch deutlicher den eingangs genannten Missstand zwischen der Förderung von KWK und von Erneuerbaren zu betonen. Es kann nicht sein, dass die Förderung, die nach dem KWKG gewährt wird, weiterhin durch das EEG wieder abgezogen werden soll.

Ausführlicheres zu diesem Thema erfahren Interessierte am 27.01.2011 in Hannover auf dem anstehenden Sonderseminar "Recht für Energielieferanten - Neues aus Gesetzgebung und Politik" des VfW.

Weitere Informationen sind unter www.energiecontracting.de zu erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband für Wärmelieferung e.V. Pressestelle Ständehausstr. 3, 30159 Hannover Telefon: (0511) 36590-0, Telefax: (0511) 36590-19

(mk)

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