Änderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie / iGZ begrüßt Einsatz von BK Schröder / Kanzler legt sich für Zeitarbeit ins Zeug
(Münster) - Äußerst erfreut hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) den Einsatz von Bundeskanzler Gerhard Schröder für eine Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Kenntnis genommen. Gegenüber EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso hatte Schröder unter anderem den Schutz vor Sozial- und Lohndumping in der Zeitarbeitsbranche als Grund für Änderungen in der EU-Richtlinie angeführt. Der iGZ hatte sich zuvor genau hierfür stark gemacht.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie in der vorliegenden Version sieht das Herkunftslandprinzip vor. Das bedeutet, dass sich grenzüberschreitende Dienstleistungen an den gesetzlichen Regelungen des Staates orientieren müssen, aus dem der Leistungserbringer stammt. Das Problem beschreibt iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz: Wenn nur die gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes des Leistungserbringers anwendbar sind, ergibt sich hieraus ein erhebliches Maß an Komplikationen und Rechtsunsicherheit. Daher sei die Richtlinie dringend zu überarbeiten.
Welche dramatischen Auswirkungen die europäische Dienstleistungsfreiheit haben kann, zeigt sich aus iGZ-Sicht aktuell am Beispiel der fleischverarbeitenden Industrie. Laut Spiegel (7/2005) sind bereits 26.000 regulär beschäftigte Fleischer durch Billigkräfte ersetzt worden. Die im Rahmen der EU-Osterweiterung beschlossene Einschränkung der Freizügigkeit für die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten werde durch die neue Dienstleistungsrichtlinie relativ einfach umgangen: Wenn das Leck nicht zügig geschlossen wird, droht der gesamten Dienstleistungsbranche ein folgenschwerer Dammbruch, befürchtet Stolz.
Quelle und Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Marcel Speker, Pressereferent
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