Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - GeschÀftsstelle Berlin

Änderungen im Asylrecht: Zeitarbeitsbranche bleibt außen vor / "Dass die Bundesregierung auf die Integrationsmaßnahmen der Zeitarbeit verzichtet, wird sich hoffentlich nicht rĂ€chen"

(Berlin) - Die BeschĂ€ftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit ist nunmehr nach 15 Monaten möglich. Dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz stimmte heute der Deutsche Bundesrat abschließend zu. Damit werden die Bedingungen fĂŒr FlĂŒchtlinge, eine TĂ€tigkeit in der Zeitarbeit aufzunehmen, etwas erleichtert. Zuvor durften diese erst nach Ablauf von vier Jahren bei einem Unternehmen der Zeitarbeit beschĂ€ftigt werden. Dem Gesetzgebungsverfahren ging ein Koalitionsbeschluss voraus, der zunĂ€chst vorsah, das Zeitarbeitsverbot bereits nach drei Monaten aufzuheben. Auf die Praxis bezogen bedeutet die Neuerung, dass Asylbewerber und FlĂŒchtlinge innerhalb der ersten 15 Monate nur dann eine TĂ€tigkeit in der Branche aufnehmen dĂŒrfen, sofern keine VorrangprĂŒfung erforderlich ist. Ist diese jedoch notwendig, besteht fĂŒr FlĂŒchtlinge ein generelles BeschĂ€ftigungsverbot in der Zeitarbeit. Nach Ablauf der 15 Monate entfĂ€llt die VorrangprĂŒfung gĂ€nzlich.

FĂŒr den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) greift der Beschluss im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz viel zu kurz und geht am praktischen Bedarf vorbei. Dazu erklĂ€rt Thomas Hetz, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des BAP:

"Da die GesetzesĂ€nderung fast ausschließlich fĂŒr den hochqualifizierten Bereich und qualifizierte Mangelberufe im Bereich von Asylbewerbern gilt, bleibt es de facto bei einem BeschĂ€ftigungsverbot fĂŒr Drittstaatenangehörige in der Zeitarbeit. Dieses ist aber realitĂ€tsfern und nicht mehr zeitgemĂ€ĂŸ. Die Branche hat ein ums andere Mal bewiesen, dass sie Gruppen, die sonst kaum Chancen im Berufsleben haben, in den Arbeitsmarkt einbeziehen kann. Dazu gehören auch Langzeitarbeitslose oder eben Migranten, wobei der Anteil an AuslĂ€ndern in der Branche bei 22 Prozent liegt und damit deutlich höher als auf dem Gesamtarbeitsmarkt mit 8,6 Prozent. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung mit ihren aktuellen Maßnahmen die Zeitarbeit nach wie vor nicht als wichtigen Baustein einer effektiven Integration in den deutschen Arbeitsmarkt akzeptiert. Dass die Bundesregierung nun darauf verzichtet, wird sich hoffentlich nicht rĂ€chen.

Konkret bedeutet der Beschluss, dass die Bundesregierung nun schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen muss, um FlĂŒchtlinge in Sprachkurse zu vermitteln. Auch muss die Regierung dafĂŒr Sorge tragen, dass von jedem ZuzĂŒgler ein Qualifikationsprofil erstellt wird. Denn werden diese Weichen nicht rechtzeitig gestellt, kann die Integration nicht gelingen. Die Integration der FlĂŒchtlinge in Arbeitsmarkt und Gesellschaft ist kein SelbstlĂ€ufer. Große Anstrengungen von Gesellschaft und Politik werden vonnöten sein. Auch die Zeitarbeit ist hier kein Allheilmittel.

Gerade vor diesem Hintergrund bleibt es unverstĂ€ndlich, dass die Regierung die Zeitarbeitsbranche weiter regulieren will. Dies mutet fast widersprĂŒchlich an. Denn mit den geplanten Vorhaben der Regierung kann die Branche ihrer Integrationsleistung umso weniger gerecht werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle UniversitÀtsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(cl)

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