Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Änderungskündigung von American Airlines: DRV-Mitglieder sollen vorerst nicht unterschreiben

(Berlin) – Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) hält die Absicht von American Airlines (AA) für rechtswidrig, deutschen und österreichischen IATA-Agenten für Flüge mit Reisebeginn innerhalb Kanadas und der USA – inklusive Puerto Ricos und der US Virgin Islands – ab 1. Februar 2003 keine Provision mehr zu zahlen. Bereits vor Bekanntgabe durch die Fluggesellschaft hat DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. H. Jochen Martin AA informiert, dass der Handelsherr nach § 87 I 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) dem Handelsvertreter Provision zahlen muss und, dass nach den §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzliche Abweichungen von den HGB-Bestimmungen verboten sind.

Da American Airlines nach eigenen Angaben die Nullprovision aus den USA nun nach Europa importieren will, empfiehlt der Branchenverband seinen von Änderungskündigungen betroffenen Mitgliedern, diese – innerhalb der eingeräumten Erklärungsfrist und bis zum Abschluss der rechtlichen Prüfung durch den DRV – vorerst auf keinen Fall zu unterschreiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10 10117 Berlin Telefon: 030/284060 Telefax: 030/2840633

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