Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Ärztetag beendet: Tageszusammenfassung / Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen gefährdet

(Köln) - Zum Abschluss seiner Beratungen in Köln hat am 23. Mai der 106. Deutsche Ärztetag davor gewarnt, den Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall zu vernachlässigen. "Eine dringend erforderliche bundesweite Koordinierung findet nicht statt", kritisierten die etwa 250 Delegierten. "Die vom Gesetzgeber vorgenommene Trennung der Zuständigkeiten im Katastrophenschutz zwischen Bund und Ländern produziert gefährliche Brüche für den Schutz und die Versorgung der Bevölkerung", hieß es in einem Beschluss. Es müsse eine übergreifende kommunikationstechnisch und personell gut ausgestattete Koordinationszentrale geschaffen werden, die als Informations-, Medien-, Melde-, Lage- und Alarmzentrale fungiere.

Ärzte gegen Folter

Aus aktuellem Anlass hat der 106. Deutsche Ärztetag in Köln noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Ärzte unter keinen Umständen bei Folterungen oder anderen grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Handlungen Hilfestellung leisten, sich daran beteiligen oder diese zulassen dürfen. Das ärztliche Ethos fordert von Ärzten, versuchte Folter - durch wen auch immer - zu verhindern, zu erkennen und anzuzeigen.

Klonen von Menschen international ächten

Das Klonen von Menschen muss international geächtet werden. Diese Forderung stellte der 106. Deutsche Ärztetag in Köln auf. Die Delegierten begrüßten die Ablehnung des reproduktiven und des so genannten therapeutischen Klonens durch den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament. Die Ärztevertreter forderten die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, diese Ablehnung des Klonens nicht weiter zu unterlaufen, zu relativieren oder in Frage zu stellen. "Es ist an der Zeit, dass sowohl Bundesregierung als auch EU-Gremien eine konsequente Haltung gegen das Klonen von Menschen einnehmen", hieß es.

Ärztetag für umfassendes Tabakwerbeverbot

Der 106. Deutsche Ärztetag hat sich in Köln für ein umfassendes Tabakwerbe- und Tabaksponsoringverbot ausgesprochen. Er forderte die Bundesregierung auf, die von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedete Tabakrahmenkonvention zu ratifizieren und von einem Einspruch gegen das von EU-Parlament und Ministerrat verabschiedete Tabakwerbeverbot abzusehen.
Schlechte Zahlungsmoral der Krankenkassen an Krankenhäuser

Die Zahlungsmoral der gesetzlichen Krankenkassen bei Krankenhausleistungen hat sich in den letzten zwölf Monaten drastisch verschlechtert. Eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zeigt, dass fast drei Viertel der 325 befragten Kliniken nicht fristgerecht bezahlt wurden; fast ein Drittel klagte über eine teilweise oder gar komplette Zahlungsverweigerung. "An dieser Praxis der Krankenkassen hat sich nichts geändert", erklärten die Delegierten auf dem 106. Deutsche Ärztetag in Köln. Deshalb forderten sie die Aufsichtsbehörden und das Bundesgesundheitsministerium auf, "ihre Kontrollfunktion gegenüber den Kostenträgern effizienter auszuüben und diese ungesetzliche Zahlungspraktiken der Krankenkassen umgehend abzustellen."

Gleiche Bezahlung für Ärzte in Ost und West

Der 106. Deutsche Ärztetag in Köln hat die Bundesregierung aufgefordert, den Gebührenabschlag Ost für Ärzte sofort aufzuheben. 13 Jahre nach der Wiedervereinigung und einem erfolgreichen Aufbau bundesdeutscher Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen sei es unverständlich, dass bei Ärzten eine Ausnahme gegenüber anderen freien Berufen gemacht werde.

AiP-Phase abschaffen

Nach der Novellierung der Approbationsordnung im letzten Jahr hat der 106. Deutsche Ärztetag in Köln die Bundesregierung aufgefordert, endlich auch die Arzt-im-Praktikum (AiP)-Phase durch Änderung der Bundesärzteordnung ersatzlos zu streichen. "Die fortgesetzte erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger in Deutschland und ein Hinauszögern der Abschaffung der AiP-Phase sind nicht akzeptabel und drohen, den bereits vorhandenen Mangel an medizinischen Nachwuchskräften weiter zu verschärfen", heißt es in dem Beschluss der Delegierten. Bei der Neufassung der Approbationsordnung hat das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass Studienanfänger ab Wintersemester 2003 künftig nach dem Studium kein Praktikum mehr leisten müssen.

Ärztetag fordert weniger Bürokratie im Krankenhaus

In den letzen Jahren ist der Anteil der Verwaltungsarbeit an der Arbeitszeit der Krankenhausärzte ständig gewachsen. Diese Zeit für Dokumentationsaufwand fehle für menschliche Zuwendung, stellte der 106. Deutsche Ärztetag in Köln fest. Eine neue Untersuchung des Deutschen Krankenhausinstituts ergab, dass sich der durchschnittliche ärztliche Dokumentationsaufwand in der Chirurgie auf 2:42 Stunden je Arzt und Arbeitstag beläuft. In der Inneren Medizin liegt er sogar bei 3:15 Stunden. "Dadurch wird das Arzt-Patienten-Verhältnis schwer belastet, die Grundlage für den Heilerfolg erschüttert und die Berufszufriedenheit von Ärzten vermindert." Der Ärztetag appellierte deshalb in einem Beschluss an Gesetzgeber und Kostenträger, den Dokumentations- und Verwaltungsaufwand zu beschränken.

Meldepflicht für Hepatitis-Infizierte im Gesundheitswesen

Eine Meldepflicht für chronisch Hepatitis B- und C-Infizierte, die im Gesundheitswesen tätig sind, hat der 106. Deutsche Ärztetag in Köln vom Bundesgesundheitsministerium gefordert. Dadurch soll der Patientenschutz gestärkt werden. Jedoch müssten auch die Interessen der Beschäftigten im Gesundheitswesen hinreichend berücksichtigt werden, betonten die Ärztevertreter in ihrem Beschluss. Für diejenigen, die durch ein Beschäftigungsverbot in ihrer Berufsausübung eingeschränkt seien, müsse es deshalb eine gesetzliche Entschädigungsregelung geben. "Nur wenn das Bekannt werden einer chronischen Infektion nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko für die materielle Situation der Betroffenen wird, kann von den Betroffenen eine Meldepflicht erwartet werden", befand das Ärzteparlament.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Telefon: 0221/40040, Telefax: 0221/4004388

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