Pressemitteilung | Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI)

Aktieninstitut drängt auf Nachbesserung des Altersvermögensgesetzes

(Frankfurt) - Das Deutsche Aktieninstitut unterstützt die Forderungen zur Belebung der betrieblichen Altersvorsorge der Arbeitsgruppe deutscher Industrieunternehmen, die letzte Woche vorgestellt wurden, und weist in einer eigenen Stellungnahme auf einen erheblichen Nachbesserungsbedarf im Altersvermögensgesetz hin.


„Auch in Deutschland muss es Pensionsfonds nach angelsächsischem Muster geben“ fasst Rüdiger von Rosen, geschäftsführendes Vorstands-mitglied des Deutschen Aktieninstituts, die Forderungen zusammen. Lobend erwähnte er die Einführung einer nachgelagerten Besteuerung der Beiträge und Renten aus Pensionsfonds. Allerdings mangele es dem derzeitigen Modell an Flexibilität, um eine nachhaltige Ausdehnung von betrieblichen Vorsorgezusagen zu erreichen.


Zu den Eckpunkten einer sinnvollen Pensionsfondsregelung gehören nach Auffassung des Deutschen Aktieninstituts eindeutig abgrenzbare Durchführungswege, die Öffnung des Angebots von Pensionsfonds für alle Finanzdienstleister, der Verzicht auf Garantiezusagen, die Freiheit für Arbeitnehmer, aus verschiedenen Fonds auszuwählen, und die Ausdehnung der Beitragsgrenzen. „Um die Mobilität der Arbeitnehmer nicht einzuschränken, brauchen wir insbesondere eine Verkürzung der Anwartschaftsfristen, die den modernen Erwerbsbiographien gerecht wird. Die Übertragung von Anwartschaften könnte mittels eines Scheckheftes geschehen“, führte von Rosen weiter aus. Die vollständige Stellungnahme ist im Internet unter www.dai.de abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Aktieninstitut e.V. (DAI) Börsenplatz 5 60313 Frankfurt Telefon: 069/929150 Telefax: 069/9291512

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