Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Alles, nur kein Deal mit Edathy / Sogenannte Deals bei Sexualstraftaten gegen Kinder machen die Opfer ein zweites Mal zu Opfern

(Berlin) - Im Kinderpornografie-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy vor dem Landgericht Verden könnte es möglicherweise doch noch zu einer Einstellung gegen Geldauflage kommen. Nach längerer Diskussion einigten sich der Vorsitzende Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger zu Prozessbeginn, darüber zu diskutieren. Voraussetzung wäre nach Worten von Staatsanwalt Thomas Klinge aber, dass Edathy die Vorwürfe zugibt. Daran war eine Einigung vor Prozessbeginn gescheitert.

Die Deutsche Kinderhilfe e. V. hat grundsätzlich ein Problem mit Deals in Zusammenhang mit gegen Kinder begangenen Sexualdelikten. "Nach begangener Tat bieten Angeklagte oft über ihre Verteidiger an, denjenigen, an denen sie sich vergangen haben, weiteres Leid durch tiefer gehende Erörterungen vor Gericht zu ersparen. Durch einen sogenannten Deal wollen sich die Angeklagten eine mildere Strafe verschaffen. So werden kindliche Opfer von Sexualdelikten durch Angeklagte und Justiz ein zweites Mal Opfer", erklärt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe e. V. hierzu.

Dem Anschauen kinderpornografischen Materials ist immer eine Vergewaltigung oder ein sexueller Missbrauch eines Kindes vorangegangen, sodass auch hier Übereinkünfte zwischen den Prozessbeteiligten äußerst zurückhaltend betrieben werden sollten. Bei Herrn Edathy kommen jedoch Besonderheiten in der Historie seines Falles hinzu. In diesem Fall wäre ein Deal - welcher Art auch immer - eine Fehlentscheidung. Herr Edathy hat bis heute keinerlei Einsicht und Reue gezeigt. Sollte er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe doch noch einräumen, hätte er demnach monatelang aktiv gelogen und sowohl die Öffentlichkeit zum Aufrechterhalten seiner Lügen gesucht als auch andere Menschen in seine "tragische Geschichte" mit hineingezogen. Er hatte Monate Zeit, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einzuräumen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Bis gestern hatte er alle Chancen dazu nicht genutzt. Wenn für irgendjemanden eine wie auch immer geartete Übereinkunft nicht in Frage kommen sollte, dann für Herrn Edathy. Er hat ein Recht auf einen Strafprozess, in dem am Ende seine Schuld oder auch Unschuld festgestellt wird. Darüber hinaus haben sowohl die betroffenen Kinder als auch die Öffentlichkeit ein Recht auf diesen Prozess.

Für die Deutsche Kinderhilfe e. V. ist es nachvollziehbar, warum auch in diesem Fall so schnell ein sogenannter Deal in Betracht gezogen wird. Dies dürfte insbesondere darin begründet sein, dass in unserem Rechtssystem der sexuelle Missbrauch eines Kindes in aller Regel "nur" als Vergehen gilt, während das Gleiche bei einer erwachsenen Frau als sexuelle Nötigung und damit von vorneherein als Verbrechen eingestuft wird.

Die Deutsche Kinderhilfe bemängelt darüber hinaus, dass der Besitz von kinderpornografischem Material mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird, während der einfache Diebstahl wie z. B. Ladendiebstahl mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. "Bei derartigen Missverhältnissen ist klar, dass Kinder immer noch Opfer zweiter Klasse in Deutschland sind", so Rainer Becker.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(mk)

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