Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Allianz sucht Weg nach Karlsruhe / BdV begrüßt höchstrichterliche Entscheidung zur Allianz-Riester-Rente

(Henstedt-Ulzburg) - Die Allianz-Lebensversicherung beschwert sich beim Bundesgerichtshof über die Nichtzulassung der Revision, nachdem sie im Verfahren des Bundes der Versicherten e. V. (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Landgericht Stuttgart unterlegen ist und das Oberlandesgericht Stuttgart diese Entscheidung durch sein Berufungsurteil bestätigt hat. Auch die Richter des Oberlandesgerichts beurteilten die klassische Riester-Rente des Marktführers als intransparent. Ein weiterer Vertrieb wäre daher nicht mehr zulässig. Wegen der Nichtzulassungsbeschwerde der Allianz ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. Sollte die Beschwerde erfolgreich sein, müsste der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich entscheiden. Der BdV geht von einer Bestätigung der Urteile der Vorinstanzen aus und begrüßt das Vorgehen der Allianz: "Wir sehen eine grundsätzliche Bedeutung in der Frage, wie ein Kunde transparent über die Überschussbeteiligung aufgeklärt werden soll. Wir hoffen, dass der BGH sich unserer Rechtsauffassung und der der Vorinstanzen anschließt", so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Noch ist unklar, wie die Allianz die Nichtzulassungsbeschwerde begründen wird. In jedem Fall wünscht sie eine Klärung vor dem BGH im Rahmen einer Revision. Diese ist nur dann zuzulassen, wenn eine Frage von "grundsätzlicher Bedeutung" geklärt werden muss, der BGH das Erfordernis einer Rechtsfortbildung sehen würde oder die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Jedenfalls hätte das Urteil weitreichende Folgen für die gesamte Versicherungsbranche. "In Sachen Überschussbeteiligung geizen die Versicherer mit verständlichen und belastbaren Informationen", erklärt Kleinlein. "Eine Bestätigung der Urteile durch den BGH wäre ein klares Votum gegen das Geschäftsmodell der Intransparenz."

Der BdV sieht eine grundsätzliche Bedeutung der Sache schon deshalb als gegeben an, weil der Tarif der Allianz anscheinend kein Einzelfall ist. Deshalb prüft der BdV bereits weitere Tarife von anderen Versicherungsunternehmen. Auch diese verzichten in ähnlicher Weise wie die Allianz auf eine hinreichende Transparenz in der Darstellung der Überschussbeteiligung. Die genauen Auswirkungen sind hier noch unklar. Bei der Allianz führte die Intransparenz dazu, dass besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer nicht erkennen können, dass ihnen bestimmte Überschüsse vorenthalten werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(cl)

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