Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Ambulante Patientenversorgung akut gefährdet / Richter-Reichhelm: „BKKen schulden uns über 119 Millionen Euro“

(Berlin) – „Verschiedene Betriebskrankenkassen (BKKen) gefährden die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland. Sie schulden uns bereits über 119 Millionen Euro für ärztliche Honorare. Sie müssen endlich ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, sonst können wir die Patienten bald nicht mehr ausreichend betreuen.“ Mit diesen Worten hat heute der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Manfred Richter-Reichhelm, das Gebaren von mehreren Dutzend Kassen, allesamt BKKen, angeprangert.

Dr. Manfred Richter-Reichhelm weiter: „Eine Reihe von Beträgen schulden uns die Kassen bereits seit dem ersten Quartal 2002. Allein bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein stehen die BKKen mit fast 36 Millionen Euro in der Kreide. In Westfalen-Lippe sind es rund 26,6 Millionen Euro. Das hält die Ärzteschaft nicht mehr lange aus.“

Besonders drastisch sei die Situation auch für die Kollegen in Niedersachsen und Süd-Württemberg. Dort seien die BKKen den Kassenärztlichen Vereinigungen, die die Gelder an die niedergelassenen Ärzte auszahlen, insgesamt über 20 Millionen Euro schuldig.

Der KBV-Chef erklärte weiter: „Ganz oben auf der Schuldnerliste steht die BKK Zollern-Alb West mit 31,6 Millionen Euro. Nummer zwei ist die BKK Krupp Hoesch Stahl AG mit rund 22,2 Millionen Euro, gefolgt von der BKK für Heilberufe mit über 14,7 Millionen Euro sowie der BKK für steuerberatende und juristische Berufe mit 14,5 Millionen Euro. Bei allem Verständnis für finanzielle Engpässe: Patientenversorgung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Außerdem sollten sich die Krankenkassen überlegen, ob sie das nur mühsam wiederhergestellte Vertrauen der Politik in die Selbstverwaltung zum Schaden aller verspielen wollen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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