Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Ambulantes Operieren: Verhandlungserfolg der KBV / Extrabudgetäre Vergütung für niedergelassene Ärzte

(Berlin) - „Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser werden bei ambulanten Operationen endlich gleich gestellt. Ab 1. Januar 2007 erfolgt die Vergütung auch für die niedergelassenen Kollegen mit festen Punktwerten extrabudgetär.“ Auf diese Formel brachte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das Ergebnis der Sitzung des Erweiterten Bundesschiedsamts in Berlin. Bei der nun ausgehandelten Lösung setzten sich KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit gemeinsamen Punkten durch.

Die Vergütung für Leistungen des ambulanten Operierens nach Paragraph 115 b des Fünften Sozialgesetzbuchs sieht derzeit noch unterschiedlich aus: Sie erfolgt für Krankenhäuser extrabudgetär, für niedergelassene Ärzte aber aus der ohnehin eng bemessenen und budgetierten Gesamtvergütung. „Mit dieser Ungleichbehandlung ist schon bald Schluss“, so Köhler.

Bereits ab 1. Oktober wird die neue Regelung vom Grundsatz her gelten. Da vor Ort die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen die festen Punktwerte noch verhandeln werden, gilt die extrabudgetäre Vergütung ab 1. Januar 2007. „Die Selbstverwaltung hat damit einen gemeinsamen Beitrag zur Stärkung des ambulanten Operierens geleistet, also einer vom Gesetzgeber gewünschten Alternative zu teuren stationären Eingriffen“, erklärte der KBV-Chef.

Das Erweiterte Bundesschiedsamt setzt sich zusammen aus Vertretern der KBV, der DKG, den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie drei neutralen Vertretern.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093

(sk)

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