Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Anhörung: Kritik an Hilfsmittelreform

(Berlin) - Die von der Bundesregierung geplante Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung wird von Gesundheitsexperten sowie den betroffenen Branchenvertretern befürwortet. Einzelne Regelungen im Gesetzentwurf stoßen jedoch auf Bedenken, wie "Heute im Bundestag" anlässlich der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 30. November 2016 in Berlin berichtet. Umstritten ist die sogenannte "40/60-Regelung", die bewirken soll, dass Krankenkassen den Zuschlag für ein Hilfsmittel nicht nur aufgrund des Preises erteilen, sondern auch die Qualität maßgeblich ist. Im Gesetz heißt es dazu, soweit die qualitativen Anforderungen nicht "erschöpfend" in der Leistungsbeschreibung festgelegt seien, müsse bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien der Qualitätsaspekt zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden.

Der BVMed hält das für problematisch, die eigentliche Absicht läuft ins Leere. Schon heute rechtfertigen die Krankenkassen die Wahl des Preises als einziges Zuschlagskriterium mit dem Argument, die Qualität sei abschließend im Rahmen- und Hilfsmittelvertrag geregelt. Die "40/60-Regelung" werde somit voraussichtlich auch künftig, gerade bei der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, nicht angewendet. Das alleinige Zuschlagskriterium bleibe dann auch weiterhin der günstigste Preis. Mehr: bundestag.de/hib (Meldung vom 30. November 2016).

Fachmediziner sowie Vertreter von Patienten und Herstellern forderten zuvor, bedarfsgerechte Qualitätsaspekte bei der Hilfsmittelversorgung zwingend zu berücksichtigen. Die Experten sprachen sich für Vertragsmodelle statt Ausschreibungen aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Pressestelle Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

(dw)

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