Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Anhörung zu Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Bundestag: Städtetag warnt vor Verdoppelung der Sozialhilfefälle durch Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit

Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat anlässlich der Bundestagsanhörung am 8. Oktober zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor einer Arbeitsmarktreform zu Lasten der Städte und Gemeinden gewarnt.

„Die Zahl der Sozialhilfeempfänger würde sich nach dem Hessen-Modell der CDU/CSU von derzeit 2,7 Millionen auf mindestens 5,6 Millionen Hilfebedürftige mehr als verdoppeln. Dieser Effekt entsteht nicht nur durch die Übernahme der Bezieher der Arbeitslosenhilfe und ihrer Familienangehörigen aus der Arbeitslosenhilfe in die Sozialhilfe, sondern auch durch höhere Freibeträge. Dadurch können Erwerbstätige Sozialhilfe erhalten, die darauf bislang keinen Anspruch haben“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus. Außerdem würden Arbeitgeber wahrscheinlich reguläre Arbeitsplätze in Niedriglohn-Arbeitsplätze umwandeln, weil diese durch die Sozialhilfe subventioniert würden.

Ein Vergleich zwischen den Hartz-Vorschlägen der Bundesregierung und dem von der Bundesratsmehrheit vorgeschlagenen Hessen-Modell zeige, so Articus, entscheidende Vorteile der Hartz-Vorschläge und erhebliche Nachteile des hessischen Existenzgrundlagensicherungsgesetzes:

- Nach Hartz gibt es keine gespaltene Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, wohl aber eine enge Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialämtern. Das Hessen-Modell dagegen nimmt die Kommunen so stark in die Pflicht, dass auch künftig das Verschieben von Arbeitslosen vom Bund zu den Kommunen nicht beseitigt, sondern sogar erleichtert wird, etwa durch eine kürzere Bezugszeit des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose. Ein zentrales Ziel der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe würde dadurch verfehlt.

- Eine überregionale Vermittlung von Arbeitslosen wird durch die Bundeszuständigkeit bei Hartz ermöglicht. Die Zuständigkeit der Kommunen nach dem Hessen-Modell dagegen behindert die überregionalen Vermittlungschancen für Langzeitarbeitslose und trifft damit gerade die Städte und Gemeinden in strukturschwachen Regionen.

- Die unmittelbare Verantwortung des Bundes für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wird durch Hartz erhalten und gestärkt. Nach dem Existenzgrundlagensicherungsgesetz aus Hessen wird die Verantwortung des Bundes erheblich geschwächt.

- Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger und ihre Angehörigen werden durch Hartz aus der Sozialhilfe herausgeholt. Das Hessen-Modell führt zum Gegenteil, indem es alle hilfesuchenden Erwerbslosen der kommunalen Sozialhilfe zuweist.

In der Frage der Finanzierung sieht der Deutsche Städtetag bei beiden Ansätzen noch erheblichen Klärungsbedarf. Der Bund müsse zu seinem richtigen Grundkonzept ein belastbares Finanzierungstableau vorlegen und dürfe vor allem nicht versuchen, die Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe über veränderte Umsatzsteueranteile von den Ländern finanzieren zu lassen, sagte Hauptgeschäftsführer Articus. Das Hessen-Modell wiederum verlange eine Grundgesetz-Änderung, die nur teilweise die Finanzierung sichern solle und überdies keine Chance auf Erfolg habe. „Die Städte erwarten, dass sie durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe von Sozialausgaben entlastet werden. Dieses Versprechen stand am Beginn der Beratungen und muss jetzt von Bund und Ländern unbedingt eingelöst werden“, sagte Articus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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