Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Anhörung zur Änderung Holzabsatzfondsgesetz im Verbraucherschutzausschuss / AGDW erläutert Probleme im Zusammenhang mit der Novelle

(Berlin) - Die Bundesregierung plant, das Holzabsatzfondsgesetz dahingehend zu ändern, dass der HAF zukünftig die Kosten für die Erhebung der Abgabe in Höhe von jährlich 695.000 Euro selbst tragen muss. Das entspricht in etwa sieben Prozent des jährlichen Budgets vom Holzabsatzfonds.

Am 23.Februar 2005 fand dazu eine Expertenbefragung im Verbraucherschutzausschuss des Bundestages statt, bei der die AGDW die Positionen der Forst- und Holzwirtschaft vertrat.

Die Branchen zeigen Verständnis, dass die Kosten von dem Fonds selbst getragen werden müssen, doch fordern sie zur Erhöhung der Transparenz und der Kosteneffizienz eine Öffnungsklausel. „Auch wenn es heute absolut keine Alternative zur Abgabenerhebung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gibt, sollte dies nicht auf Dauer im Gesetz festgeschrieben werden. Da die Gesetzesänderung unter ungeheurem Zeitdruck betrieben wurde, gab es bislang weder die Möglichkeit, Empfehlungen für eine kostengünstigere Erhebung durch die BLE zu erarbeiten, noch Alternativen zur BLE ernsthaft zur prüfen. Die forst- und holzwirtschaftlichen Betriebe, die zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden, haben ein Recht darauf, dass zumindest die Vorgehensweise der BLE regelmäßig durch eine neutrale, externe Organisation überprüft wird.“

Möglichkeiten zur Einsparung bei der Erhebung könnten sich auch durch eine Erhöhung der Bagatellgrenze ergeben, die in der Holzabsatzfondsgesetzverordnung von 1999 bei zehn Euro festgelegt wurde. Denn das Eintreiben der zahllosen Kleinstbeträge für den Holzabsatzfonds ist wesentlich teurer als die dabei erzielten Einnahmen. Prof. von Danwitz bestätigte, dass mit einer Anhebung der Bagatellgrenze nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstoßen werde.

Zentraler Punkt ist aber, dass Kosten in Höhe von sieben Prozent vom HAF nur aufgebracht werden können, wenn ganze Arbeitsbereiche gestrichen werden – zum Beispiel der Bereich Forschung & Entwicklung. Die AGDW hat sich dafür eingesetzt, dass dem HAF für diese strukturellen Anpassungen eine mindestens fünfjährige Übergangsfrist eingeräumt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31807923, Telefax: 030/31807924

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