Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Anhörung zur Einführung der DRG-Fallpauschalen konnte Kritik nicht entkräften - grobe Mängel bleiben bestehen

(Berlin/Köln) - Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Kritik an den Unzulänglichkeiten der Rechtsverordnung zur Einführung der DRG-Fallpauschalen ab 1. Januar 2003 nicht entkräften können. An der Kritik der Verbände der Krankenkassen (mit Ausnahme der AOK) sowie der Bundesärztekammer, des Marburger Bundes, des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte, des Bundesverbandes der Belegärzte, der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), des Deutschen Pflegerats sowie des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) ist auch nach der jüngsten Anhörung zu der vom Ministerium selbst als „Notlösung“ bezeichneten Rechtsverordnung nichts zurück zu nehmen. Es ist deshalb unverantwortlich, wenn das Ministerium weiterhin Schönfärberei betreibt und an dem mit heißer Nadel gestrickten Optionsmodell zur Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen in den Krankenhäusern festhält. Nach wie vor ignoriert das Ministerium beharrlich die auch bei der Anhörung offen zu Tage getretenen groben Mängel des Systems, wohl aus Gründen der politischen Opportunität.

Im Übrigen hat sich von den 46 Verbänden, die zu der Anhörung des Ministeriums in Bonn eingeladen waren, nur eine Minderheit von drei Verbänden auch inhaltlich ausdrücklich hinter das Optionsmodell gestellt. Selbst die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat zwar die Einführung der Fallpauschalen für 2003 an freiwilligen Krankenhäusern vordergründig unterstützt, angesichts der offenkundigen Schwachstellen jedoch wohl die Übernahme der fachlichen Verantwortung klar abgelehnt. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie der Verband der Universitätsklinika Deutschlands haben sich der Kritik der Verbände an dem Optionsmodell inzwischen angeschlossen.

Die oben genannten Organisationen haben auf der Anhörung unverändert gefordert, das DRG-System im Jahr 2003 zunächst im Rahmen einer für Krankenhäuser wie Krankenkassen kostenneutralen Simulation auf bundesdeutscher Datenbasis zu validieren und die vorhandenen groben Fehler zu bereinigen und erst danach zur Abrechnung einzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1 50931 Köln Telefon: 0221/40040 Telefax: 0221/4004388

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