Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Anlässlich des islamischen Opferfestes fordert der Deutsche Tierschutzbund den Tierschutz zu achten und auf betäubungsloses Schächten zu verzichten

(Bonn) - Wenige Tage vor dem am kommenden Sonntag beginnenden islamischen Opferfest Kurban Bayrami appelliert der Deutsche Tierschutzbund an moslemische Mitbürger, im Interesse des Tierschutzes Tiere nur nach elektrischer Kurzzeitbetäubung durch den Schächtschnitt zu töten oder gänzlich auf dieses Ritual zu verzichten. „Wer ohne Genehmigung schächtet, Tiere also ohne vorherige Betäubung schlachtet, macht sich strafbar!“ mahnt Wolfgang Apel.

Der schmerzhafte Schächtschnitt durch Haut, Halsschlagader, Luft- und Speiseröhre ohne vorherige Betäubung des Tieres und das damit verbundene bewusste Erleben des Ausblutens ist für die Tiere mit enormen Schmerzen und Leiden verbunden und nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich verboten. Allerdings ist dort ebenso vorgesehen, dass die Behörden Ausnahmen für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften genehmigen können, wenn diesen ihre Religionsvorschriften das rituelle Schächten zwingend vorschreiben. Doch auch dann darf nur derjenige Wirbeltiere töten, der dazu die notwendige Sachkunde, Fertigkeit und personelle Eignung besitzt. Im Januar 2002 kam das Bundesverfassungsgericht in einem Aufsehen erregenden Urteil zu dem Schluss, dass solche Ausnahmegenehmigungen unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen sind.

„Nachdem der Tierschutz in der Zwischenzeit als Staatsziel im Grundgesetz verankert wurde, hat sich die Situation jedoch geändert. Jetzt muss den Belangen der Tiere mehr Bedeutung zugemessen werden als bisher“, erklärt Apel. „Im Sinne der Tiere und eines konsequenten Tierschutzes fordern wir die Behörden auf, keine Qualen durch betäubungsloses Schächten zu genehmigen.“ Heimliche Haus- und Hinterhofschächtungen sind ohnedies strengstens untersagt. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und bei nachgewiesener Tierquälerei im Wiederholungsfall auch mit Haftstrafe belegt werden.

„Wir fordern alle Mitbürgerinnen und Mitbürger schon in den Tagen vor dem Opferfest zu einer erhöhten Wachsamkeit auf und bitten sie, Unregelmäßigkeiten und mögliche Hinweise auf illegalen Schächtungen dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei zu melden!“, wendet sich Apel an die Bevölkerung. „Im Sinne des islamischen Gebotes, Tiere möglichst schonend zu töten, sollten die Tiere vor dem Schächtschnitt mittels der Elektrokurzzeitbetäubung betäubt werden“, appelliert Apel an die moslemischen MitbürgerInnen. Das Tier blutet dann ebenso wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfüllt die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber bleiben dem Tier durch die Betäubung unnötige Qualen erspart. Viele moslemische MitbürgerInnen praktizieren diese Methode schon seit Jahren, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten.

Das islamische Opferfest wird von Moslems vom 1. bis zum 4. Februar gefeiert. Einigen Richtungen des Islams zufolge sollen die Opfertiere ohne vorherige Betäubung geschlachtet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: 0228/6049624, Telefax: 0228/6049641

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