Pressemitteilung |

Anleger des Filmfonds MHF Zweite Academy erhalten Schadensersatz.

(Dieburg) - Das LG Frankfurt am Main verurteilt Commerzbank AG wegen Falschberatung. Falsche Darstellung einer Bankgarantie, verschwiegene Risiken und Rückvergütungen sowie Prospektfehler: Die Commerzbank AG muss Anlegern des Filmfonds MHF Zweite Academy immer wieder Schadensersatz zahlen.

Erneut sind im Juni 2014 mehrere Urteile des Landgerichts Frankfurt am Main gegen die Bank ergangen. Diese hatte den besagten Filmfonds selbst initiiert und aufgelegt. Die Anleger des MHF Zweite Academy mussten am Ende der Laufzeit nicht nur einen Teilverlust ihrer Einlage hinnehmen, sondern auch einen erheblichen steuerlichen Schaden verschmerzen. Neben Steuern waren an das Finanzamt üppige Zinsen von 6 Prozent p.a. nachzuzahlen. Dies wollten viele Anleger nicht auf sich sitzen lassen und klagten - mit Erfolg.

Einem Anleger aus Köln war empfohlen worden, seine Beteiligung an besagtem Filmfonds in 2002 durch ein Darlehen zu finanzieren. Dieser Anleger bekommt nach seinem erfolgreichen Prozess den erlittenen Kapitalverlust und die Darlehenszinsen von der Bank ersetzt. Dies sind knapp 14.800 Euro zzgl. Zinsen. Auch von den Nachzahlungszinsen an das Finanzamt muss ihn die beklagte Bank freistellen. Zur Begründung führte das Landgericht Frankfurt am Main aus, dass ihm "fehlerhaft die Sicherheit des investierten Kapitals suggeriert wurde" (LG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.06.2014).

Die Commerzbank AG hat nach der Aussage des Klägers in einem Schreiben eine Garantie für die Rückzahlung der Kapitaleinlage suggeriert, die es in Wirklichkeit aber gar nicht gab. Daneben seien die Angaben im Prospekt zu den Risiken des Fonds unzureichend. Das sog. Worst-Case-Szenario - also die Entwicklung des Investments im schlechtesten anzunehmenden Fall - sei falsch. Es fehle ein klarer Hinweis auf das bestehende Risiko eines Totalverlusts.

Wenige Tage zuvor (am 06.06.2014) hatte das Landgericht Frankfurt am Main in einem weiteren Schadensersatzprozess zugunsten eines Anlegers geurteilt. Der dortige Anleger kann sich über den Ersatz des erlittenen Kapitalverlusts und der an das Finanzamt gezahlten Zinsen von 6 Prozent p.a. freuen. Das Gericht begründete seine Entscheidung zu Lasten der Commerzbank AG damit, dass die Beratung des Klägers anhand von fehlerhaften Beratungsunterlagen erfolgte. So sei ein fehlerhafter Flyer verwendet worden. Die darin enthaltene Formulierung "Absicherung des Investments in Höhe der Nominaleinlage durch Mindestgarantien der Commerzbank" vermittle einen falschen Eindruck von einer angeblichen Sicherheit der Anlage. Gleiches gelte für ein Berechnungsbeispiel zum "worst case" aus einer Präsentation, die ebenfalls in der Beratung Verwendung fand.

Entscheidender Mangel im Fondsprospekt
Ein drittes - wie die beiden anderen ebenfalls von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel erstrittenes - Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main verpflichtet die Commerzbank AG zur Zahlung von gut 5.000 Euro Schadensersatz an den dortigen Kläger. Zusätzlich muss die Bank auch diesen Kläger von den Nachzahlungszinsen ans Finanzamt freistellen. Das Gericht stellte abermals eine "Verletzung von Beratungspflichten" fest und führte aus: "Die Bank haftet als Prospektverantwortliche für unzutreffende Angaben in dem von ihr verantworteten Fondsprospekt." Gemeint war wieder das fehlerhafte Worst-Case-Szenario. Die tabellarische Darstellung gebe für den schlimmsten Fall eine Rückzahlung von 95,24 Prozent plus Agio an, was im Ergebnis eine 100%ige Rückzahlung der Nominaleinlage bedeute.

In allen genannten Urteilen wurde die Commerzbank AG zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen verpflichtet und die Kläger erhalten ihren Kapitalverlust und ihren steuerlichen Schaden ersetzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ) Pressestelle Groß-Zimmerner-Str. 36a, 64807 Dieburg Telefon: (06071) 823780, Fax: (06071) 23195

(sy)

NEWS TEILEN: